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 Betreff des Beitrags: Eisenbahnschwellen
BeitragVerfasst: 11.04.2006, 10:29 
Newbie
Newbie

Registriert: 28.02.2006, 11:32
BeitrÀge: 4
Liebes Experten-Team,

sind Eisenbahnschwellen als Beeteinfassung im Garten gefÀhrlich?

Gruß Tanja


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 Betreff des Beitrags: Schadstoffe in Bahnschwellen
BeitragVerfasst: 11.04.2006, 12:03 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Das Holz der Bahnschwellen ist mit Teeröl behandelt, in dem hochgradig krebserregende Stoffe enthalten sind. Sie dunsten ĂŒber viele Jahre hinweg aus, und sind besonders bei Hautkontakt und damit fĂŒr krabbelnde und spielende Kinder gefĂ€hrlich.

Bahnschwellen wurden frĂŒher hĂ€ufig zur Gartengestaltung genutzt. Dies ist seit dem 01.04.1992 nicht mehr erlaubt. Sind Ihre Bahnschwellen Ă€lter, dĂŒrfen sie im Erdreich bleiben, aber nicht an anderer Stelle eingesetzt werden. Nach 1992 eingesetzte Schwellen mĂŒssen entfernt, auf Schadstoffbelastung hin untersucht und gegebenfalls kostenpflichtig entsorgt werden.

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Schadstoffe in Eisenbahnschwellen - rchtliche Lage
BeitragVerfasst: 07.10.2015, 14:00 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Bahnschwellen, genau wie Leitungsmasten und PfĂ€hle, sind offensichtlich immer noch beliebt bei der Gestaltung von Gartenanlagen. Sie wurden frĂŒher mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt. Die darin enthaltenen Phenole und Kreole wirken hautreizend und können Krebs erzeugen. Über Jahrzehnte kann sich das Gift in die Umwelt verflĂŒchtigen.


Bild
Quelle: BobbyM - pixelio.de


Die auf alte Bahnschwellen zutreffende Rechtsgrundlage ist Nr. 31 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung: Danach darf mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht in Verkehr gebracht werden. In Verkehr bringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung fĂŒr Dritte. Damit sind der Kauf, der Verkauf und sogar das Verschenken von Holz, das mit Teeröl behandelt wurde, verboten.
Dieselbe o. g. Rechtsgrundlage verbietet u. a. die Verwendung derart behandelten Holzes in GebĂ€uden, in InnenrĂ€umen, auf KinderspielplĂ€tzen und ĂŒberall da, wo ein menschlicher Hautkontakt nicht ausgeschlossen ist, wie z.B. in GĂ€rten, Parks und anderen Orten zur Freizeitgestaltung.
Ein Verstoß stellt eine Straftat dar!



Quelle: vis-bayern.de

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 Betreff des Beitrags: Re: Eisenbahnschwellen
BeitragVerfasst: 25.02.2016, 06:28 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 25.07.2015, 06:24
BeitrÀge: 18
Verschenken von Holz, das mit Teeröl behandelt wurde, verboten.


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