Expertin |
|
Registriert: 10.01.2005, 13:53 Beiträge: 4465
|
Ein Unfall beim Kindergeburtstag: Ein Horror für den Veranstalter, der die kleinen Gäste in seine Obhut genommen hat. Er ist verantwortlich, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er seiner Aufsichtspflicht nicht altersentsprechend nach gekommen ist. Eine Haftpflichtversicherung kann hilfreich sein, um zumindest finanzielle Ansprüche zu befriedigen. Quelle: schemmi - pixelio.deGeht ein Streit vor Gericht, prüfen die Richter immer, ob die Erwachsenen ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Je nach Alter, Charakter und Situation stellen die Juristen unterschiedliche Ansprüche. Besonders Risiken erfordern besondere Aufmerksamkeit: Stehen eine Hüpfburg oder ein Trampolin im Garten oder eine brennende Kerze auf dem Tisch, müssen die Großen besonders aufpassen und auf die erhöhte Gefahr hinweisen. Kinder unterschätzen Gefahren oft, weil sie die Lage nicht so gut überblicken wie ein Erwachsener. Quelle: http://www.test.de - 15.05.2012 Weitere Details unter http://www.test.de/Aufsichtspflicht-Ris ... 8-4374433/ - Finanztest 6/2012
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|
|