Wir haben ein gebrauchtes Karussell auf unserem Spielplatz aufgestellt. Metall, Durchmesser der Plattform 1,80m, Drehteller in der Mitte, Riffelblech, geschlossene Reling, massives Fundament. Kann man alte GerÀte ohne weiteres umsetzen? Gelten dann neue, aktuelle Anforderungen? Bei AltgerÀten gibts doch eine Art Bestandsschutz oder? Hier sind statt der geforderten 50 cm Freiraum unter der Platte nur 30 cm vorhanden; bei Abstand von 8 cm von Boden zu Unterkante Platte. VerstÀndlich?
Dann gibts noch ne Reifentreppe am Wall mit Einstieg zu ner Rutsche; mittig Wall zur Rutsche. Höhe am Rutscheneinstieg ca. 1,50m ĂŒber StandflĂ€che unten, also Treppenanfang. Entfernung vom Rutscheneinstieg zum Treppenanfang ca. 2,00m. Vor der Treppe ist geflastert. ZĂ€hlt das jetzt als Fallhöhe 1,50m? Dann ist ja entsprechender Fallschutz gefordert. Rasen oder kann das Pflaster liegenbleiben? WĂ€r toll, wenn jemand nen Tipp hat. Danke!
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