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altes Karussell
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Autor:  peterpan [ 24.09.2012, 20:11 ]
Betreff des Beitrags:  altes Karussell

Wir haben ein gebrauchtes Karussell auf unserem Spielplatz aufgestellt. Metall, Durchmesser der Plattform 1,80m, Drehteller in der Mitte, Riffelblech, geschlossene Reling, massives Fundament.
Kann man alte Geräte ohne weiteres umsetzen? Gelten dann neue, aktuelle Anforderungen?
Bei Altgeräten gibts doch eine Art Bestandsschutz oder?
Hier sind statt der geforderten 50 cm Freiraum unter der Platte nur 30 cm vorhanden; bei Abstand von 8 cm von Boden zu Unterkante Platte. Verständlich?

Dann gibts noch ne Reifentreppe am Wall mit Einstieg zu ner Rutsche; mittig Wall zur Rutsche.
Höhe am Rutscheneinstieg ca. 1,50m über Standfläche unten, also Treppenanfang.
Entfernung vom Rutscheneinstieg zum Treppenanfang ca. 2,00m. Vor der Treppe ist geflastert.
Zählt das jetzt als Fallhöhe 1,50m? Dann ist ja entsprechender Fallschutz gefordert.
Rasen oder kann das Pflaster liegenbleiben?
Wär toll, wenn jemand nen Tipp hat.
Danke!

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 27.09.2012, 10:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: altes Karussell

"Bestandsschutz" darf nicht gelten, wenn es um die Sicherheit von Kindern geht. Spielplatzgeräte müssen den aktuellen Normen entsprechen.

Wir möchten Ihnen dringend dazu raten, einen Sachverständigen für Spielplatzgeräte hinzu zu ziehen. Setzen Sie sich z.B. mit dem örtlichen TÜV in Verbindung.

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