Expertin |
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Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
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Wieder ein gutes Beispiel: In einer bayrischen Gemeinde stehen auf den SpielplĂ€tzen jetzt Warnschilder. Anlass sind mehrere tödliche UnfĂ€lle, bei denen sich Kinder, die mit Fahrradhelm auf die SpielgerĂ€te geklettert waren, stranguliert hatten. Hersteller von SpielgerĂ€ten sind verpflichtet, bestimmte Sicherheitskriterien einzuhalten. Maschen von Kletternetzen, Winkel und Ăffnungen von SpielgerĂ€ten mĂŒssen eine bestimmte GröĂe haben, damit der Kopf nicht eingeklemmt werden kann. Ein Helm ist aber dabei bisher nicht berĂŒcksichtigt und deshalb gilt fĂŒr die Sicherheit der Kinder: âDer Helm gehört beim Spielen nicht auf den Kopfâ sowie ââWeg mit SchlĂŒsselbĂ€ndern, Kordeln und SchnĂŒren an Kinderkleidungâ.Quelle: http://www.bgland24.de - 06.09.2013
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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