Zu einer Anfrage an uns:
Wie muss der Untergrund unter Spielgeräten auf dem Spielplatz beschaffen sein?
Das ist in der Spielplatznorm geregelt, abhängig von der Höhe der Spielgeräte und der damit verbundenen Sturzhöhe:
- Bei einer Fallhöhe von max. 60 cm, z. B. bei einem Wipptier, wird ein Betonboden als ausreichend beschrieben.
- Bei Türmen, Schaukeln und Rutschen mit einer möglichen Fallhöhe von mehr als 150 cm muss der Boden mit Sand, Rinde, Kies oder auch speziellen Fallschutzmatten gedämpft sein.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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