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 Betreff des Beitrags: Erstickungsgefahr durch Kleinteile
BeitragVerfasst: 27.01.2015, 10:31 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Im SĂ€uglingsalter nehmen Kinder fast alles in den Mund, was sie zu fassen bekommen, um es mit Lippen und Zunge ausgiebig abzutasten. Dies gilt auch fĂŒr herumliegende Kleinteile, die zur Erstickungsgefahr werden können. Tödliche UnfĂ€lle durch Ersticken passieren durch das Einatmen von Kleinteilen, durch das Zulegen der Atemwege mit Decken o.Ă€. oder durch das EinschnĂŒren des Halses mit BĂ€ndern oder Kordeln.
Kontrollieren Sie Spielzeug fĂŒr kleine Kinder auf scharfe Kanten, abnehmbare oder sich lösende Kleinteile. Hersteller kennzeichnen entsprechende Produkte mit dem Warnhinweis "Nicht fĂŒr Kinder unter 3 Jahren!"


Bild
Kleinteiletester - © RAPEX


HPI ruft Puzzlematte Tiere zurĂŒck.

Wie das Unternehmen und nun auch RAPEX mitteilt, lassen sich Kleinteile der tierförmigen Puzzleteile herausnehmen. Eine besondere Gefahr liegt bei Nasen, Augen und Ohren des Tierpuzzles. Die herausnehmbaren Teile sind so klein, dass diese vollstĂ€ndig verschluckt werden können. Dadurch besteht schlimmstenfalls Erstickungsgefahr fĂŒr Kleinkinder. Sollten Sie die betroffene Puzzlematte besitzen, raten wir Ihnen, diese nicht mehr zu verwenden. Die jeweiligen Verkaufsstellen erstatten den Kaufpreis zurĂŒck, teilt HPI in einer Kundeninformation mit.

Die Puzzlematte wurden ĂŒber Filialen der folgenden Möbelketten vertrieben:

Möbelhaus Biller
Möbelstadt Sommerlad
Möbelhaus Trends (Ostermann)
Porta Möbel


Erneut belastete Loom BĂ€nder entdeckt.

In dem Loom BĂ€nder Set mit dem Namen Folie Looms Bandz FB-600 wurden gesundheitsschĂ€dliche Weichmacher gefunden. Die BĂ€nder in Form eines Sterns enthalten DEHP. Es ist verboten, DEHP in Spielzeug und Babyartikeln zu verwenden, da dies fĂŒr Kinder gesundheitsgefĂ€hrdend sein kann. Außerdem sind SchĂ€den am Fortpflanzungssystem möglich. Wir warnen daher ausdrĂŒcklich vor dem Gebrauch dieser Looms und raten zur RĂŒckgabe oder Entsorgung.

In gravierenden FĂ€llen ist es empfehlenswert, den Fall auch der zustĂ€ndigen Behörde zu melden. ZustĂ€ndig sind in der Regel die staatlichen Ämter fĂŒr Arbeitsschutz am GeschĂ€ftssitz des Herstellers oder des HĂ€ndlers. Produktinformationen bekommen Sie auch bei der Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) .

Quelle: www.kindersicherheit.de

Aktuelle ProduktrĂŒckrufe finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/safety/ra ... ifications

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Lis Dammann
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