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 Betreff des Beitrags: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 24.04.2016, 14:25 
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Kann die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft(WEG) das EinzĂ€unen eines Kinderspielplatzes ohne Angaben von GrĂŒnden durchsetzten?

Die WEG gibt dazu keine BegrĂŒndung, die sicherheitstechnisch relevant ist. Es geht nur darum das generelles Spielverbot außerhalb des eingezĂ€untes Bereiches durch zu setzten.

FĂŒr mein VerstĂ€ndnis dient eine Einfriedung in erster Linie dazu, die Sicherheit der Kinder zu gewĂ€hrleisten. In diesem Fall versucht die WEG die Kinder nur einzusperren und sie von dem Rest der GartenflĂ€che fernzuhalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 25.04.2016, 11:59 
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BeitrÀge: 4465
Dass dies ohne Information und BegrĂŒndung fĂŒr die EigentĂŒmer vorgenommen wird, ist nicht verstĂ€ndlich. Es ist doch auch mit Kosten verbunden, die von der Gemeinschaft getragen werden mĂŒssen?

Neben sicherheitsrelevanten können auch anderen GrĂŒnden angezeigt sein, auf dem GelĂ€nde einer EigentĂŒmer-Gemeinschaft Bereiche festzulegen, zumal wenn es um das harmonische Zusammenleben von Familien mit Kindern, Kinderlosen oder Ă€lteren Menschen geht. Das Thema "spielende Kinder" und "Ruhebereiche" und "Ruhezeiten" fĂŒr andere Bewohner wird ja in der Rechtsprechung reichlich behandelt.

Aber auch hier ist klar: FĂŒr alle Maßnahmen muss es einen Beschluss geben, der Ihnen mitgeteilt werden mĂŒsste. Fragen Sie doch bei der Verwaltung nach.

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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 25.04.2016, 19:02 
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BeitrÀge: 7
Vielen Dank fĂŒr Ihre Antwort.
Einen Beschluss wird es in KĂŒrze geben. Die deutliche Mehrheit bilden Laden und BĂŒrorĂ€ume EigentĂŒmer, die seit 2 Jahren daran arbeiten, die Kinder von der GartenflĂ€che zu vertreiben. Der Spielplatz wird keineswegs freiwillig gebaut. Er hĂ€tte schon vor 30 Jahren gebaut werden mĂŒssen. Mehr als die HĂ€lfte der Kosten gehen auf den Zaun, der als aufstellbarer Staketenzaun in dem Angebot drin steht. Die Höhe liegt bei etwa 90cm. Der Zaun besteht aus 2m langen Segmenten mit StandfĂŒĂŸen an beiden Enden.

Können Sie mir sagen/schĂ€tzen ob man mit so eine AusfĂŒhrung einen privaten Spielplatz umranden kann? Alleine die StandfĂŒĂŸe sollten eine Stolpergefahr darstellen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 26.04.2016, 11:31 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
FĂŒr SpielplĂ€tze "auf privatem Grund" gelten die baurechtliche Vorschriften. Sie mĂŒssten sich also mit Ihrem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, bzw. in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, das uns nicht bekannt ist, schauen.

Es gibt weiterhin allgemeine Richtlinien fĂŒr UmzĂ€unungen oder Einfriedungen von KinderspielplĂ€tzen, die öffentlich sind oder zu Kindestageseinrichtungen gehören. Dazu gehören: keine Klettermöglichkeiten, keine spitzen Ecken und AbschlĂŒsse.


Die Höhenangaben liegen bei eher 100 cm. Allerdings werden da gefĂ€hrliche Außenbereiche, wie z.B. eine Straße, angesprochen. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.

Sie sprechen von einem "Staketenzaun", d.h. einzelne Latten mit ZwischenrÀumen? Davon ist wegen der Halsfangstellen und der Gefahr der Strangulation mit BÀndern, Kordeln, Kaputzen, usw. dringend abzuraten.

Bei den genannten StandfĂŒĂŸen sehen wir auch die mögliche Stolpergefahr. Zudem fragen wir uns, wie die Elemente im Boden fixiert sind?

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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 26.04.2016, 13:10 
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BeitrÀge: 7
Herzlichen Dank fĂŒr Ihre Antwort.

Ich habe selben Bedenken was das Zaun angeht.
Die Zaunsegmente werden miteinander aber nicht mi dem Untergrund befestigt.



Möchte ungerne das Forum mit allen Details der Geschichte belasten aber sollte Intersse daran bestehen, kann ich den Fall gerne schildern und zwar nicht um Dampf abzulassen sondern als Beispiel dazu, was einer Familie in eine WEG passieren kann, wenn diejenigen in der Mehrheit sind, fĂŒr die die Kinder nur eine Last und Gefahr fĂŒr die eigenen Interessen sind. Der angesprochener Zaun ist leider nicht mal die Spitze des Eisbergs.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 27.04.2016, 10:06 
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BeitrÀge: 4465
Bitte nur, wenn es mit dem Thema Kindersicherheit in Zusammenhang steht, auf das wir uns hier im Forum beschrÀnken.

Danke.

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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 27.04.2016, 11:03 
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Verstanden.

Ist die Tatsache, dass der Zaun nicht mit dem Untergrund fest verbunden ist relevant?


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 27.04.2016, 11:11 
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Wir kennen die StabilitÀt des Zauns nicht. Aber grundsÀtzlich schon. Elemente von 2 m LÀnge, die zwar miteinander, aber nicht am Boden fixiert sind, fallen leicht um. Kinder laufen dagegen, lehnen sich an.

Wichtig ist uns noch: Handelt es sich wirklich um einen Staketen-Zaun?

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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 27.04.2016, 11:51 
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Ja es geht um einen aufstellbaren Staketenzaun. Die AusfĂŒhrung des Eingangs ist auch völlig unklar. Es ist schon beim Verwalter auf Vernunft appeliert worden aber soweit herrscht Funkstille.
Wann der Aufbau stattfinden soll ist noch offen. Ob bis dahin Änderungen vorgenommen werden genauso. Beschlossen wird das Ganze morgen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 30.04.2016, 19:21 
Seid ihr denn auch EigentĂŒmer der Wohnung??? Das geht doch so nicht: einfach BeschlĂŒsse fassen. Oder wenn ihr gemietet habt muß euer Vermieter sich fĂŒr euch einsetzen. Ich wĂŒnche dir GlĂŒck. GrĂŒĂŸe Gilda.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 30.04.2016, 22:56 
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Ich bin der EigentĂŒmer. Die Wohnung zu vermieten und umziehen ist keine Alternative zumindest kommt eine Vermietung an einer Familie nicht in Frage. Könnte es keinem zumuten.
Es ist eine lange Geschichte. Kindersicherheit ist 'nur' ein Teil davon.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 16.09.2016, 10:42 
Ein Vorgang, der mich auch interessiert. Wie ist das denn bei Euch weiter gegangen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Einfriedung des Spielplatzes
BeitragVerfasst: 16.09.2016, 11:35 
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BeitrÀge: 7
Es wird leider vor Gericht entschieden.

Ist Zustand seit ĂŒber zwei Jahren: Spielverbot! Beim Verstoss bekommt man eine Abmahnung vom Anwalt beauftragt vom Verwalter. In der Abmahnung wird nicht nur den Eltern sondern auch Kindern mit Gericht gedroht. Die Abmahnung haben wir sogar bekommen als die Kinder einen Schneeman gebaut haben.


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