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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 04.06.2007, 11:38 
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Ex-Mann lĂ€sst unseren Sohn (11 J.) von Zeit zu Zeit mit einem Freund (13 J.) am Rhein angeln, ohne eine weitere erwachsene Person. Ich halte dies fĂŒr sehr gefĂ€hrlich und habe es eigentlich verboten. Letztes Wochenende wiederholte sich dieses Verhalten und ich bin stinksauer. Kann ich meinem Ex-Mann hier irgendwie Einhalt gebieten? VerstĂ¶ĂŸt dieses Verhalten nicht gegen die Aufsichtspflicht?
FĂŒr eine Antwort wĂ€re ich Ihnen wirklich sehr dankbar.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 04.06.2007, 17:41 
Expertin
Expertin

Registriert: 08.11.2005, 09:30
BeitrÀge: 306
Gesetzliche Regelung
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfĂŒllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der MinderjĂ€hrigen vor SchĂ€den aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor SchĂ€den, die diesen von den Kindern zugefĂŒgt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen.

Aufsichtspflicht hÀngt vom Kind ab
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch stĂ€ndige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters ĂŒbertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhĂ€ngig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist stĂ€ndige Aufsicht erforderlich).

In Ihrem Fall handelt es sich um eine sehr riskante Situation. Ertrinken gehört mit zu den hÀufigsten Unfallarten in Heim und Freizeit. Eine erhöhte Aufsicht und Betreung ist am und im Wasser dringend anzuraten. Es geht um das Leben des Kindes!

_________________
Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit fĂŒr Kinder e.V.
Heilsbachstraße 13
53123 Bonn
Tel. 0228/688 34-30
Fax 0228/688 34-88
elternservice@kindersicherheit.de
www.kindersicherheit.de


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