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Aufsichtspflicht
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Autor:  Gast [ 04.06.2007, 11:38 ]
Betreff des Beitrags:  Aufsichtspflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Ex-Mann lässt unseren Sohn (11 J.) von Zeit zu Zeit mit einem Freund (13 J.) am Rhein angeln, ohne eine weitere erwachsene Person. Ich halte dies für sehr gefährlich und habe es eigentlich verboten. Letztes Wochenende wiederholte sich dieses Verhalten und ich bin stinksauer. Kann ich meinem Ex-Mann hier irgendwie Einhalt gebieten? Verstößt dieses Verhalten nicht gegen die Aufsichtspflicht?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.

Autor:  Nicola Quade, BAG [ 04.06.2007, 17:41 ]
Betreff des Beitrags: 

Gesetzliche Regelung
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen.

Aufsichtspflicht hängt vom Kind ab
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).

In Ihrem Fall handelt es sich um eine sehr riskante Situation. Ertrinken gehört mit zu den häufigsten Unfallarten in Heim und Freizeit. Eine erhöhte Aufsicht und Betreung ist am und im Wasser dringend anzuraten. Es geht um das Leben des Kindes!

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