NatĂŒrlich mĂŒssen auch GeschĂ€ftsinhaber dafĂŒr sorgen, dass in ihren RĂ€umen fĂŒr Kunden keine Gefahren entstehen. Kindersicherheit kann aber nur da verlangt werden, wo tatsĂ€chlich auch mit einem vermehrten Besuch von Kindern zu rechnen ist. Das trifft auf eine Modeboutique fĂŒr Erwachsene nicht unbedingt zu.
So bleiben Sie allein fĂŒr die Sicherheit Ihres Kindes in den GeschĂ€ftsrĂ€umen verantwortlich. Wenn Sie sich nicht genau mit der VerkĂ€uferin zur Aufsicht des Kindes verstĂ€ndigt haben, können sie auch nicht davon ausgehen, dass sie diese Aufgabe ĂŒbernimmt.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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