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 Betreff des Beitrags: Kind mit ADHD alleine mit em Zug
BeitragVerfasst: 16.12.2007, 17:52 
Newbie
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Registriert: 16.12.2007, 17:21
Beiträge: 1
Hallo,

Ich bin ein 38 Man lebend in den Niederlande. Seit etwa 3 Jahre lebe ich getrennt. Mein Ex-Frau lebt in der nähe von Hamburg. Ich lebe mit einer Freundin und ihre 2 Kinder (5 und 9 Jahre)
Seit 1 1/2 jahre lebt meinem Sohn (12 Jahre) bei mir.
Mein Sohn hat nachgewiesen ADHD. In der Schule in Deutschland ging es nicht gut und er drohte aufgrund seinem verhalten in die Hauptschule abgeschoben zu werden, während seine Noten Realschule zuließen.

In den Niederlande gibt es speziellen Schule für Kinder mit eine ADHD.
Aus dem Grunde haben meinen Ex-Frau und ich entschieden dass er zu mir zieht und eine spezielle (grund) Schule besucht. Dieser Schule ist eine Art sprungbrett nach eine normale Realshule in den Niederlande.
Speziell für diese Kinder gibt es sogar an einer normale (höhere) Schule eine Option begleittung zu bekommen von Pedagogen und andere Spezialisten. Das Kind wird also eine gute chanche haben, eine Realschulabschluß zu bekommen. Soweit zu die vorgeschichte.

Da aber die strecke zu meiner Ex-Frau etwa 3 Stunen mit dem Auto sind, treffen wir unterwegs auf der Autobahn an eine gemutliche Raststätte. So hat jeder die Hälfte an Zeit und kosten.
Alle 14 Tage und alle ferien und/oder erweiterte Wochenende (Beispiel wenn am Montag einen freie Tag ist).

Nun findet meine Ex-Frau dass der Junge alt genug ist mit dem Zug zu fahren.
Ich persönlich weiß dass dies nicht der Fall ist. Im Sommer sind wir mit dem Zug nach einer Museum in Amsterdam gefahren. Der Weg zur Toilette hat ihm 3 neue Bekanntschaften von fremden Menschen (in diesem Fall Männer) geliefert. Eine absolut gruselige gedanken.
Am letzten Wochenende hat sie mir am Freitag einfach mitgeteilt dass ich meinem Sohn am Osnabrücker Bahnhof abholen kann. Dies hat sie wohl vorher mit Ihrem Anwalt besprochen, aber nicht mit mir. Ich habe daraufhin meinem Sohn eingepackt und bin wieder losgefahren. Für meinem Sohn ein absolut drama, woran ich selbstverständlich schuld habe. Er selbst will gerne mit dem Zug, ich aber kann die Sicherheit des Kindes nicht garantieren, da er sehr leicht ablenkbar ist, schnell kontakt sucht und schnell konflikte hat mit jugendliche.
Diese dingen setzen das Kind unter einen dermaßen großen Risiko dass ich einfach nicht will dass er mit dem Zug fährt. Ich zahle unterhalt für meinem Ex und ziehe davon KEINEN geld ab für den Unterhalt des Kindes was mir zustehen würde. Damit sind die Autofahrten "finanziert". Die begründung meiner Exfrau ist, dass Autofahren gefährlicher ist und gerade im Winter mit Blitzeis einen Risiko darstellt.
Dies erzählte Sie meinem Sohn kurz nachdem Sie bekanntgab mit Ihm und Ihren Freund (mit tochter von 9 Jahre) in den Bergen im Harz zu Fahren (mit dem Auto) während der weihnachtszeit.

Ich frage mich nun ab wie ich mich dagegen wehren kann und ob ich dass überhaupt kann.
Die Scheidung ist in 2 Tage und suche eine Möglichkeit dem Richter mit zu teilen, dass ich dieses nicht will. Wenn nichts mehr will, würde ich versuche dass alleinige Sorgerecht zu bekommen, aber meist hat das keinen Erfolg.


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 Betreff des Beitrags: Kinder allein im Zug
BeitragVerfasst: 18.12.2007, 00:38 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht zu allen Einzelheiten Ihres Berichts Stellung nehmen können. Zu den Besuchs- und Sorgerechtsregelungen sollten Sie sich mit rechtlichen Beratungsstellen in Verbindung setzen.

Zur Frage des selbständigen Zugfahrens Ihres Sohnes können wir Ihnen einige Hinweise geben. Die Entscheidung dazu ist vor allem im Zusammenhang mit Ihrer elterlichen Aufsichtspflicht zu sehen. Ihr Sohn ist minderjährig und Sie tragen die Verantwortung für ihn.

In den gesetzlichen Regelungen zur Aufsichtspflicht werden keine festen Altersgrenzen gezogen, sondern vielmehr auf die Entwicklung und die Erfahrungen von Kindern abgestellt.

Die Aufsichtspflicht ist in § 1631 BGB geregelt.
Wörtlich heißt es dort:
„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“

Ihre Entscheidung, den Jungen allein im Zug fahren zu lassen, müssen Sie also von Ihrer Einschätzung seiner Person abhängig machen. Wenn Sie Zweifel haben, dass er das bewältigen kann, sollten Sie nach anderen Transportmöglichkeiten suchen.

Wir möchten Ihnen aber auch raten, sich mit der Bahn in Verbindungn zu setzen und dort nach Möglichkeiten einer Begleitung oder besonderen Beobachtung zu fragen.
Die Deutsche Bahn wirbt derzeit mit dem Kids-on-Tour-Programm und betreut Kinder, die an Wochenenden allein in Zügen unterwegs sind.

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Lis Dammann
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