Kinder im Kindergartenalter müssen nicht mehr ununterbrochen beaufsichtigt werden, so ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz (Az.: 4 C 43/07). Sie müssten nicht an der Hand gehalten oder ständig im Auge behalten werden. Im Gegenteil, es müssten ihnen Freiräume zugestanden werden, damit sie mehr und mehr Selbständigkeit entwickeln könnten. In einem Schadensfall wären Sie als verantwortliche Aufsichtsperson insoweit ein Stück entlastet.
Gleichwohl müssen Sie aber selbst beurteilen, inwieweit Sie das Ihrem Sohn zumuten können. Ist er selbständig, ist er verlässlich genug, hält er Verbredungen ein, etc. Eine wichtige Frage ist sicher auch: Kann er richtig reagieren, wenn er in Panik gerät und zu Ihnen will - oder etwa, wenn er von Fremden angesprochen wird.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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