Geben Sie unter dem Button SUCHEN die entsprechenden Stichwörter ein, z.B. Aufsicht oder Aufsichtspflicht. Ähnliche Fragen haben wir schon in diesem Forum schon diskutiert.
Sie haben grundsätzlich eine elterliche Aufsichtspflicht bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes. Mit wachsendem Alter des Kindes muss diese natürlich nicht mehr lückenlos ausgeübt werden. Haften müssten Sie, wenn Ihr Kind während der Zeit ohne Aufsicht einen Sach- oder Körperschaden verursacht und dies darauf zurück zu führen wäre, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätten.
Die Aufsichtspflicht ist in § 1631 BGB geregelt.
Wörtlich heißt es dort:
„Der Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht ist von sog. kinderbezogenen und ortsbezogenen Faktoren abhängig.
- Alter des Kindes,
- Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
- Erfahrungen (z. B. geht seit mehreren Jahren zum Turnen; verfügt über ausreichend Bewegungserfahrungen auch durch andere Sportarten; sehr selbstständig usw.),
- Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
- Behinderungen
- Krankheiten (Diabetes, Epilepsie)
- Allergien (Magnesia-, Medikamenten-, Bienenstichallergie, Heuschnupfen)
- Erfordernis einer generellen Medikamenteneinnahme
- Schwimmer oder Nichtschwimmer“
Das Alter eines Kindes sagt allein noch nichts aus.
Es kommt auf die Eigenart des Kindes und dazu auf die speziellen Rahmenbedingungen an: Wohnort, Wohnsituation, Kontakte im Haus, usw.
Wir raten dazu, das Alleinelassen ausführlich zu besprechen, langsam einzuüben und dann in kleinen Schritten zu steigern. Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrer Abwesenheit an die versprochene Dauer halten. Handykontakt oder die Nähe von Nachbarn sind hilfreich. Das Kind sollte genau wissen, wie es sich in einem Notfall zu verhalten hat.
Bleiben zwei oder mehr Geschwisterkindern alleine, kann das einerseits eine gößere Sicherheit bieten; es besteht aber auch immer die Gefahr, dass eine Streitsituation eskaliert und es dann zu unvorhergesehenen Abläufen kommt. Zu vermeiden ist es in jedem Fall, größere Geschwisterkinder zu früh mit der Aufsicht von kleineren zu überfordern.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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