Rechtlich ist es tatsĂ€chlich so, dass Sie die Aufsichtspflicht ĂŒbernehmen und im Fall eines Unfalls eine Schuld hĂ€tten, wenn Ihnen eine VernachlĂ€ssigung nachgewiesen werden könnte.
In der Einladung von Kindern zu einer Geburtstagsfeier des eigenen Kindes liegt ein Angebot der Eltern zur vertraglichen Ăbernahme der Aufsicht ĂŒber die eingeladenen Kinder vor. OLG Celle, NJW-RR 1987, 1384
Quelle:
www.familieneue.de
Mit wachsender Zahl der Kinder wĂ€chst die Aufgabe der Beaufsichtigung und die Höhe der Verantwortung. Das sollten Sie in keinem Fall allein ĂŒbernehmen, zumal nicht bei kleineren Kindern im Alter von 4-5 Jahren.
Unser Vorschlag fĂŒr den Geburtstag mit noch kleineren Kinder:
Laden Sie lieber weniger Kinder ein - und dazu die MĂŒtter oder die sonst zustĂ€ndigen Betreuungspersonen. Damit verteilen sich die Aufgaben. Jede Mutter ist fĂŒr ihr Kind zustĂ€ndig, und Sie selbst können sich ganz auf die Organisation und den schönen Ablauf der Feier konzentrieren.