Wir verstehen Ihre Besorgnis. So ist es nicht in Ordnung!
Bei allen Aktivitäten eines Kindergartens bleibt die von den Eltern übertragene Aufsicht bei der Gruppenleitung!
- Sie kann nicht einfach an "Freiwillige" übertragen werden.
- Ein Bademeister ist natürlich geeignet, die Kinder zu kontrollieren. Aber ist er allein für die Gruppe zuständig?
- Eltern können ihr Einverständnis zu Änderungen im Ablauf geben. Dazu müssen sie aber vorher informiert und gefragt sein.
- Beim Schwimmbadbesuch ist eine spezielle Qualifikation der Betreuer notwendig.
Empfehlungen für die Qualifikation der Betreuer Mindestens ein/e Erzieher/in muss rettungsfähig“ sein. Das bedeutet, dass er/sie die Kindergruppe vom Beckenrand überwacht und im Falle eines Notfalls selbstsicher und ohne Zögern lebensrettende Erste Hilfe Maßnahmen durchführen kann.
Die Rettungsfähigkeit kann über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber nachgewiesen werden. Dieses muss alle drei Jahre wiederholt werden. Für weitere Begleitpersonen wird die Qualifikation des Deutsches Rettungsschwimmabzeichens in Bronze empfohlen. Entsprechende Abzeichen können z.B. bei der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) abgelegt werden.
Es gibt für Kindertagesstätten keine einheitlichen, länderÂübergreifenden Regelungen, welche Qualifikationen die Mitarbeiter für die Durchführung von Schwimmbadbesuchen benötigen. Die Unfallkassen geben je nach Bundesland unterschiedliche Empfehlungen. Manche Träger haben eigene Standards festgelegt. Text aus den BAG-Projektmaterialien:
Wir können das! http://www.kindersicherheit.de/html/wir ... n_das.htmldort speziell:
Schwimmbadbesuch mit Kindern http://www.kindersicherheit.de/pdf/wkd-schwimmbad.pdfSie finden weitere Informationen zur Vorbereitung und Ablauf eines Schwimmbadbesuchs.