Erstaunlicherweise liegen die Altersbegrenzungen fĂŒr einen Kinobesuch ohne die Begleitung eines Erwachsenen eher niedrig.
Das Jugendschutzgesetz erlaubt dies schon ab dem Alter von 6 Jahren. Allerdings gibt es BeschrĂ€nkungen fĂŒr die Zeiten: Ende spĂ€testens um 20.00 Uhr (ab 6 J), um 22.00 Uhr (ab 14 J), um 24.00 Uhr (ab 16 J).
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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