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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflichtverletzung
BeitragVerfasst: 11.08.2006, 10:49 
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Registriert: 11.08.2006, 10:40
Beiträge: 1
Wohnort: Essen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Wochen hat der Kindsvater meiner Tochter seine Aufsichtspflicht meiner Meinung nach grob vernachlässigt. Meine Tochter ist 5 Jahre alt und kann nicht schwimmen. Er war mit ihr und seinen Eltern mit der Kleinen schwimmen, wobei er sie unbeaufsichtigt alleine im Wasser ließ. Er sagt zwar er hätte ihr gesagt, sie solle an der Stelle im Wasser bleiben, aber meine Tochter hat das Becken trotzdem verlassen. Sie ist alleine auf eine riesige Rutsche geklettert und sie runtergerutscht. Gott sei dank hatte sie Schwimmflügelchen an, obwohl diese ja auch nicht unbedingt vorm ertrinken schützen. Lt. ihrer Erzählung ist sie kurz unter Wasser getaucht und dann aus dem Becken gegangen. Ihren Vater sowie Oma und Opa konnte sie nicht finden und ist suchend durch die Gegend gelaufen. Eine fremde Frau (was meiner Meinung nach die nächste Gefahr darstellt, es hätte auch ein Pedophiler sein können)hat sie schließlich zum Bademeister gebracht, der die Eltern oder in diesem Fall den Vater hat ausrufen lassen. Ich bin seitdem sehr verunsichert und vertraue ihm nicht mehr, vorallem weil er sich nicht darüber bewusst ist, was alles hätte passieren können. Das geht in mehrere Richtungen, von ertrinken bis hin zur Entführung oder Missbrauch. Jedem klärenden Gespräch geht er aus dem Weg. Sollte es doch zu einem Gespräch kommen, kommen nur Beschimpfungen und Anschuldigungen seinerseits. Mein Ex-Freund ist trockener Alkoholiker, wobei ich mir nicht sicher bin, dass er wirklich noch trocken ist. Es sind nur Vermutungen, aber sollten sie sich bewahrheiten würde ich ihm jeden Kontakt zu meinem Kind verbieten. Meine Frage an Sie ist jetzt, ob ich vielleicht eine Chance habe ihm das gemeinsame Sorgerecht aufgrund einer solchen Aufsichtspflichtverletzung zu entziehen? Wie soll ich weiterhin mit der Sache klarkommen?

Ich hoffe, Sie können mir ein wenig helfen.

Vielen Dank, Kathrin Szonn


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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 11.08.2006, 13:56 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Leider können wir Ihnen da nicht weiter helfen.

Wir empfehlen Ihnen, sich an Stellen zu wenden, die sich mit Sorgerechtsfragen befassen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder auch beim Familiengericht, wer ein geeigneter Ansprechpartner sein könnte.

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Lis Dammann
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