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Aufsichtspflicht bei 12-jährigen
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Autor:  Gast [ 19.02.2007, 13:35 ]
Betreff des Beitrags:  Aufsichtspflicht bei 12-jährigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben massive Probleme mit einem Internetanbieter, auf dessen Homepage sich unser Sohn angeblich unter Angabe eines falschen Geburtsdatums für irgendwelche Dienstleistungen angemeldet hat und der uns nun wiederholt mit Rechnungen bzw. Mahnungen bombardiert. Das Unternehmen verweist dabei auf meine ausdrückliche Verletzung der Aufsichtspflicht und will den Rechnungsbetrag bzw. Schadensersatz bei mir geltend machen.

Hintergrund des Ganzen ist folgender:
Mein bisher immer sehr zuverlässiger, verantwortungsbewusster und umsichtiger Sohn (12 Jahre)hat einen eigenen PC mit Internetzugang zur Verfügung, da er oft für die Schule (Gymnasium) irgendwelche Dinge recherchieren muss.
Da er von uns angehalten wird, nie einfach ohne unsere Zustimmung irgendwelche Info-E-Mails anzuklicken oder zu beantworten, was er auch bislang immer ordnungsgemäß eingehalten hat, ist mir unklar, wie das ganze Dilemma überhaupt passieren konnte.
Da mein Sohn mit den heutigen Medien wie gesagt sehr verantwortungsbewusst umgeht, sehe ich keine Notwendigkeit permanent als Kontrollperson neben ihm zu sitzen.
Doch sitze ich meist an meinem eigenen PC im gleichen Raum und habe ihn somit, bis auf kleinere Pausen, praktisch immer im Visier.
Wir haben den "Tathergang" gemeinsam rekonstruiert und es kommen dabei zwei Möglichkeiten in Frage: Es sind öfters gleichaltrige Schulkameraden zu Gast, die noch keinen PC oder kein Internet haben, um auch mal schulische Recherchen zu betreiben. Möglich wäre, dass einer von ihnen in einem unbeaufsichtigten Moment, wo mein Sohn und ich uns ausserhalb des Raumes aufhielten, unwissentlich und v.a. auch unbeabsichtigt die kostenpflichtige Anmeldung getätigt hatte. Oder aber meine 6-jährige Tochter, die sich in unbeaufsichtigten Momenten immer gerne mal wieder schnell am PC zu schaffen macht und irgendwelche Tasten drückt, hat das Problem ausgelöst.

Fakt ist, dass mein Sohn seinerzeit mit der E-Mail-Adresse der erhaltenen Rechnung (Rechnungsdatum vom 05.12.06 für eine Anmeldung vom 28.10.06) nichts anfangen konnte und diese gleich ungelesen in den Papierkorb verschob.
Auf meine diversen Anfragen bei dem Unternehmen habe ich bislang noch keinen konkreten Nachweis der Anmeldung erhalten. Lediglich die Rechnung kam mit einem Zugangslink für die gespeicherten Daten und für die Aktivierung der zu zahlenden Dienstleistung, den wir aber nach wie vor nicht aktiviert haben.
Es handelt sich zwar "nur" um 43,00 Euro (inklusive Mahngebühren) für ein dreimonatiges Abonnement bei "gedichte-server.com", doch da sich mein Sohn keiner Schuld bewusst ist, sehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz ein, weshalb wir der Zahlungsaufforderung nachkommen sollten.
Haben Sie bereits von ähnlichen diesbezüglichen Erfahrungen anderer Eltern gehört oder wäre Ihnen eine Adresse bekannt, bei der ich etwaige konkrete Hilfe erhalten könnte?
Wir haben zwar eine Rechtsschutzversicherung mit Anwalt-Hotline, doch die drücken sich da jedes Mal so schwammig aus, dass ich nun genauso weit bin wie am Anfang.

Im Voraus meinen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Dralle-Strobl

Autor:  Nicola Quade, BAG [ 22.02.2007, 11:03 ]
Betreff des Beitrags: 

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Aufgabenschwerpunkt der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. liegt in der Unfallprävention von Kindern in Heim und Freizeit. Das Thema Kindersicherheit im Internet wird von folgenden Stellen, an die Sie sich am besten direkt wenden, thematisiert:

www.bmfsfj.de

www.bundespruefstelle.de

www.dji.de

www.jugendschutz.net

www.blja.bayern.de

www.blinde-kuh.de

www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?sit ... age_id=159


Dort finden Sie sicher kompetente Hilfe.

Viel Erfolg!

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