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 Betreff des Beitrags: Sandkasten und Rutsche auf Gemeinschaftsfläche-HAFTUNG??
BeitragVerfasst: 08.05.2007, 21:45 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 10.02.2006, 14:11
Beiträge: 18
Wohnort: Hildesheim
Hallo

wir möchten einen Sandkasten ( 120x120) und eine Plastikrutsche ( nur bei schönem Wetter) im Gemeinschaftsgarten aufstellen.
Haben um Genehmigung beim Vermieter gebeten. Da es zwar Spielplätze ( bzw. Nur Sandkästen) im Umkreis gibt, diese jedoch alle zu den anderen Wohnanlagen und einen anderen Vermieter gehören.
Unser Vermieter weigert sich. Er meinte zum Sandkasten gar nichts und die Rutsche dürften wir nicht aufstellen, weil dann keine Haftung wäre wenn fremde Kinder darauf spielen.
Ich denke das ist nur vorwand, da es im Haus nicht gern gesehen wird wenn meine Kids den Rasen betreten.( 20 Mietwohnungen und leider nur 5 Familien mit Kindern, der Rest ist zwischen 60 und weiß nicht wo Steinzeit ????)
Kann mir jemand sagen wie das mit der Haftung ist, wenn tatsächlich ein fremdes Kind auf der Rutsche spielen sollte??? ( Was sehr unwahrscheinlich ist, da die Rutsche im hinteren Gartenteil aufgestellt wird, wenn wir sie benötigen.)
Die Sandkästen im Umkreis sind voller Hundekot, Pippi und Glasscherben. Desweiteren sind sie aus Holz das zum Teil stark absplittert.
Und keiner ist für zuständig.
Das haben wir alles dem Vermiter mit geteilt, jedoch beharrt er auf sein Recht, weil er kein Ärger mit den "Alten" Mietern möchte, da die in der Überzahl sind.
Da wir die Infektionsrate und Unfallgefahr klein halten wollen, möchten wir daher einen eigenen Sandkasten aufstellen und eben bei Bedarf die Rutsche aus dem Keller hole ( ist eine aus Plastik von Chicco)
Vielen Dank für eure Hilfe.
Jasa9997

mit Saskia 97,Janine 99 und Patrick 05 geboren


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 08.05.2007, 22:34 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 03.07.2006, 14:21
Beiträge: 15
Wohnort: Wacken
Die frage würde mich auch sehr brennend interessieren, da wir hier einen ähnlichen fall im Haus haben. Mehrfamilienhaus, wir sind die einzigen eigentümer die dort wohnen der rest ist vermietet und die Rasenfläche steht als Spielfläche im Grundbuch fest.
Der Verwalter meinte das gleiche zu uns mit der Rutsche.

Vielleicht gibts ja einen rechtsexperten unter uns?


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