Seit 2003 gibt es neue Kennzeichen fĂŒr Badestellen. Die Flaggen sind rot-gelb und sollten von BadegĂ€sten unbedingt beachtet werden.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) erklÀrt dazu:
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird.
Dieselbe Farbgebung kann zusÀtzlich direkt am Strand angebracht werden. Diese Kennzeichnung begrenzt dann das Badegebiet.
Eine zusĂ€tzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert ein Badeverbot fĂŒr ungeĂŒbte Schwimmer, Kinder und Ă€ltere Personen wegen ungeeigneter Wasser- und Wetterbedingungen.
Eine einzelne rote Flagge zeigt ein generelles Badeverbot wegen akuter Gefahrenlagen, wie Strömung, hoher Wellengang, aber auch Wasserverschmutzung, an.
Strandabschnitte, die fĂŒr die Sondernutzung von WassersportgerĂ€ten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiĂ geviertelte Positionsflagge gekennzeichnet. In diesem Sektor können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Hier besteht Badeverbot. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammen geschlossenen nationalen Wasserrettungsorganisationen die GefĂ€hrdung der Schwimmer deutlich verringern.
Als zusĂ€tzliche Option hat sich die ILS fĂŒr das Setzen von WindsĂ€cken ausgesprochen, die in rot-weiĂ oder alternativ in orange gestaltet sind. Sie sollen nur bei ablandigem Wind gesetzt werden und Schwimmer wie LuftmatratzenkapitĂ€ne auf die Gefahr hinweisen, auf offene Meer abzutreiben.
Quelle:
http://www.dlrg.de/Badestellenkennzeich ... 640.0.html
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