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 Betreff des Beitrags: Gefahren-Zeichen am Meer
BeitragVerfasst: 23.06.2007, 11:52 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 09.04.2007, 18:29
BeitrÀge: 18
Wir wollen im August mit unserer Kleinen an die Ostsee fahren. Auch fĂŒr uns ist es das erste Mal. Im Prospekt steht man muss am Strand beim Schwimmen die Kennzeichen beachten. Wissen Sie, welche das sind?


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 Betreff des Beitrags: Wanrzeichen am Strand
BeitragVerfasst: 23.06.2007, 16:50 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Seit 2003 gibt es neue Kennzeichen fĂŒr Badestellen. Die Flaggen sind rot-gelb und sollten von BadegĂ€sten unbedingt beachtet werden.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) erklÀrt dazu:

Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird.

Dieselbe Farbgebung kann zusÀtzlich direkt am Strand angebracht werden. Diese Kennzeichnung begrenzt dann das Badegebiet.

Eine zusĂ€tzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert ein Badeverbot fĂŒr ungeĂŒbte Schwimmer, Kinder und Ă€ltere Personen wegen ungeeigneter Wasser- und Wetterbedingungen.

Eine einzelne rote Flagge zeigt ein generelles Badeverbot wegen akuter Gefahrenlagen, wie Strömung, hoher Wellengang, aber auch Wasserverschmutzung, an.

Strandabschnitte, die fĂŒr die Sondernutzung von WassersportgerĂ€ten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Positionsflagge gekennzeichnet. In diesem Sektor können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Hier besteht Badeverbot. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammen geschlossenen nationalen Wasserrettungsorganisationen die GefĂ€hrdung der Schwimmer deutlich verringern.

Als zusĂ€tzliche Option hat sich die ILS fĂŒr das Setzen von WindsĂ€cken ausgesprochen, die in rot-weiß oder alternativ in orange gestaltet sind. Sie sollen nur bei ablandigem Wind gesetzt werden und Schwimmer wie LuftmatratzenkapitĂ€ne auf die Gefahr hinweisen, auf offene Meer abzutreiben.


Quelle:
http://www.dlrg.de/Badestellenkennzeich ... 640.0.html

Zu Ihrer Sicherheit informieren Sie sich noch einmal am Strand Ihres Urlaubsorts!

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 Betreff des Beitrags: ErtrinkungsunfĂ€lle am Meer: Nur bei grĂŒner Flagge baden!
BeitragVerfasst: 07.08.2008, 10:33 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Nach einem weiteren Ertrinkungsunfall in der Ostsee weist die BAG noch einmal auf folgendes hin:


Kinder dĂŒrfen nur bei grĂŒner Flagge im Meer baden!

An den Wachstationen der BadestrĂ€nde wird je nach Wasser- und Wetterbedingungen eine grĂŒne, gelbe oder rote Flagge gesetzt.

FĂŒr Kinder ist das Baden nur bei grĂŒner Flagge gestattet. Schon bei gelber und ohnehin bei roter Flagge ist fĂŒr sie das Baden zu gefĂ€hrlich und deswegen verboten.

Die Bewachung der StrÀnde wird durch eine rot-gelbe Flagge am Mast der Wachstation angezeigt. Allerdings ist auch in der Hochsaison die Bewachung zumeist nur bis 18.00 Uhr gewÀhrleistet. Danach sind im Notfall keine professionellen Helfer zur Stelle.

Die BAG empfiehlt, nur an bewachten StrĂ€nden und nur bei grĂŒner Flagge Kinder im Meer baden zu lassen. Auch bei Kindern, die schon schwimmen können, ist die lĂŒckenlose Beaufsichtigung der beste Schutz vor ErtrinkungsunfĂ€llen!
Die Bedeutung der Flaggen:

Rot-gelbe Flagge:
Badegebiet, das von Rettungsschwimmern gesichert wird.

GrĂŒne Flagge:
Das Baden ist erlaubt.

Gelbe Flagge:
Badeverbot fĂŒr Kinder!
Dies gilt auch fĂŒr ungeĂŒbte Schwimmer und Ă€ltere Personen z.B. wegen ungeeigneter Wasser- und Wetterbedingungen.

Rote Flagge:
Generelles Badeverbot.
Z.B. wegen akuter Gefahrenlagen, wie Strömung, hoher Wellengang, aber auch Wasserverschmutzung

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