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 Betreff des Beitrags: BAG-Faltblätter zur Spielplatz-Sicherheit
BeitragVerfasst: 29.03.2008, 15:11 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Spielen auf dem Spielplatz - aber sicher

Spielplätze wecken die Bewegungsfreude von Kindern, regen zum Spielen und zum Ausprobieren an und fördern koordinative Fähigkeiten sowie Sinnes- und Selbstwahrnehmung.

Spielplätze und Spielgeräte sollten so angelegt sein, dass sie Anreize zum Spielen und Lernen bieten, aber keine Verletzungsgefahr von ihnen ausgeht. Zu vermeiden sind generell alle nicht vom Kind erkennbaren Risiken.

Diese versteckten Gefahren entstehen durch

- Konstruktionsmängel oder unsachgemäßen Aufbau der Geräte
- fehlende oder mangelhafte Wartung
- Verschleißerscheinungen und Umwelteinflüsse
- Vandalismus


Auf der Homepage der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. stehen unter der Rubrik "downloads" http://www.kindersicherheit.de/html/med ... nload.html

zwei Faltblätter zur Spielplatz-Sicherheit zur Verfügung:

Spielplatz-Check: Tipps für Eltern - Sicherheit für Kinder
http://www.kindersicherheit.de/Spielplatzcheck.pdf

Merkblatt für Spielplatzbetreiber
http://www.kindersicherheit.de/spielplatzbetreiber.pdf

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.07.2008, 22:25 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 24.01.2007, 16:35
Beiträge: 15
Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch unsachgemäße Wartung und Kontrollen durch die Betreiber von Spielplätzen die meisten Mängel entstehen und dadurch bedingt auch die meisten Unfälle!
Da die Betreiber von Spielgeräten die Kosten im Auge haben müssen, werden Plätze nur notdürftig geprüft, sofern ein Check überhaupt stattfindet.
Vorsichtigen Eltern ist zu raten, sich bei dem Betreiber (Stadt, Gemeinde, WoBau-gesellschaft u.a.) zu erkundigen, ob die Plätze gewartet werden. Im Zweifelsfall, aber das wird schwierige, wenn nicht gar unmöglich, einsicht in die Wartungsprotokolle verlangen, dessen erstellung gem. DIN EN 1176/77 vorgeschrieben ist.
M.Schiene
Sachverständiger für Spielplatzgeräte gem. DIN EN 1176/77


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 20.08.2008, 10:22 
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Registriert: 20.08.2008, 10:16
Beiträge: 1
DAS ist interessant ! DANKE !
Ich wusste nicht, dass Protokolle vorgeschrieben sind.
In meinem Heimatort gibt es viele Spielplätze und auf einem davon eine kaputte Babyschaukel, so dass sich die Kinder am Haltegriff die Hand leicht verletzen können (Griff ist kaputt und gesplittert, besteht aus Kunststoff).
Ein Anruf bei der Stadt ergab, dass man sich sofort drum kümmern wolle.
3 Anrufe und 4 Wochen später ist die Schaukel immer noch da - immer noch kaputt.
Aber jetzt werde ich da nochmal mit meinem neuen Wissen aufschlagen ;-)

Viele Grüße,
Katrin


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.10.2008, 21:08 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 24.01.2007, 16:35
Beiträge: 15
Katitrinchen hat geschrieben:
DAS ist interessant ! DANKE !
Ich wusste nicht, dass Protokolle vorgeschrieben sind.
In meinem Heimatort gibt es viele Spielplätze und auf einem davon eine kaputte Babyschaukel, so dass sich die Kinder am Haltegriff die Hand leicht verletzen können (Griff ist kaputt und gesplittert, besteht aus Kunststoff).
Ein Anruf bei der Stadt ergab, dass man sich sofort drum kümmern wolle.
3 Anrufe und 4 Wochen später ist die Schaukel immer noch da - immer noch kaputt.
Aber jetzt werde ich da nochmal mit meinem neuen Wissen aufschlagen ;-)

Viele Grüße,
Katrin


Gern geschehen!
Folgende Kontrollen sind in der DIN EN 1176 eindeutig geregelt:


1. Visuelle Routine - Inspektion ( Sichtkontrolle )

Ausführung 1x wöchentlich. Erkennung offentsichtlicher Gefahrenquellen: Folgen von Vandalismus, Benutzung oder die sich durch Witterungseinflüsse ergeben können. Anzahl der Kontrollgänge nach Gefahrenstand der Spielplatzanlage.

2. Operative Inspektion

Ausführung 3 - 4 x jährlich durch qualifizierte Fachleute, sachkundig in der EN 1176-7 1-7, EN 1177. Detaillierte Kontrolle. Funktionsprüfung der Geräte, Verschleissprüfung, etc.

3. Jährliche Hauptinspektion

Ausführung in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch qualifizierte Fachleute, sachkundig in der EN 1176-7 1-7, EN 1177. Feststellen des allgemein betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlage. Diese Art der Prüfung soll den betriebssicheren Zustand für den Zeitraum bis zur nächsten Kauptinspektion sicherstellen.

Es empfiehlt sich jede Art der o.g. Kontrollen schriftlich festzuhalten - Kontrollnachweis!

M.Schiene
Sachverständiger gem, DIN EN 1176/77


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 Betreff des Beitrags: spielplatzsachverständiger ???
BeitragVerfasst: 23.06.2009, 23:28 
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Registriert: 23.06.2009, 23:14
Beiträge: 1
Wohnort: duisburg
michel222 hat geschrieben:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch unsachgemäße Wartung und Kontrollen durch die Betreiber von Spielplätzen die meisten Mängel entstehen und dadurch bedingt auch die meisten Unfälle!
Da die Betreiber von Spielgeräten die Kosten im Auge haben müssen, werden Plätze nur notdürftig geprüft, sofern ein Check überhaupt stattfindet.
Vorsichtigen Eltern ist zu raten, sich bei dem Betreiber (Stadt, Gemeinde, WoBau-gesellschaft u.a.) zu erkundigen, ob die Plätze gewartet werden. Im Zweifelsfall, aber das wird schwierige, wenn nicht gar unmöglich, einsicht in die Wartungsprotokolle verlangen, dessen erstellung gem. DIN EN 1176/77 vorgeschrieben ist.
M.Schiene
Sachverständiger für Spielplatzgeräte gem. DIN EN 1176/77



Einige Anmerkungen zum Thema Spielplätze
1. Die Bezeichnung Spielplatzsachverständiger ist in Deutschland leider nicht geschützt, somit kann sich jeder Sachverständiger nennen.
Wahrscheinlich sind Sie Sachkundiger wie viele andre auch, also schnell runter vom Ross, es ist meistens viel zu hoch.
2. Spielplätze bei Städten und Gemeinden werden eigentlich gut kontrolliert- mit einigen Ausnahmen natürlich- und zwar mit dem nötigem Ernst und Sachverstand.Der Unterschied zu Angestellten bei den Städten und den sogenannten Sachverständigen ist doch Fakt- der eine macht seine Arbeit für meist niedrigem Lohn, der andere verdient Geld mit der Bezeichnung Sachverständiger und meistens nicht zu wenig.
Über eine Antwort würe ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Kontrolleur


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 Betreff des Beitrags: Re: BAG-Faltblätter zur Spielplatz-Sicherheit
BeitragVerfasst: 07.03.2014, 13:48 
Moin,

ich hab gestern ein Spielgerät kontrolliert. Kletterspiel 2 line von espas. Im oberen Bereich wo die Pfosten sich treffen befindet sich doch eine Fangstelle Hals-Nacken im Messbereich 1... ? Oder wie seht ihr das?


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