Die Betreiber von Hallen- oder Indoorspielplätzen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit des Gebäudes und des Betriebes der Spielgeräte zu sorgen. Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht.
Dies beinhaltet, dass die Spielbereiche und -geräte regelmäßige geprüft und gewartet werden. Einrichtungen, die zum Verband der Hallenspielplätze gehören haben mit dem TÜV Nord einen Vertrag abgeschlossen, in dem eine jährliche Experten-Überprüfung angeboten wird.
Bei komplizierteren Spielgeräten müssen Kinder durch das Aufsichtspersonal in die Benutzung eingewiesen werden.
In manchen Hallen wird schon in den Geschäftsbedingungen jegliche Gewährleistung abgelehnt. Dies und auch Hinweise, wie "Nutzung auf eigene Gefahr" werden im Ernstfall nicht wirksam, wenn Sicherheitsmängel an den Spielgeräten nach gewiesen werden können.
Insgesamt ist es aber so, dass Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für ihre Kinder verantwortlich sind, d.h. für Schäden, die ihnen entstehen oder die sie bei anderen Kindern auslösen.
Werden andere zu Gefahr für Ihre eigenen Kinder, müssen Sie tatsächlich deren Eltern ansprechen - und sich gffls. der Hilfe der Betreuer bedienen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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