Sie sprechen sicher die sogenannten "Kopffangstellen" an. TatsÀchlich hat es dazu hÀufig UnfÀlle auf SpielplÀtzen gegeben.
Nach der aktuellen geltenden Spielplatznorm (von 1998 und europaweit gĂŒltig) mĂŒssen parallel verlaufende Teile eines SpielgerĂ€ts einen Zwischenraum von mehr als 230 mmm oder aber weniger als 110 mm aufweisen. Die Festlegung ist so erfolgt, dass entweder FĂŒĂe, Körper und der Kopf problemlos hindurch gehen oder aber der Körper als Ganzes gar nicht erst durch passt.
Neue SpielplĂ€tze mĂŒssen sich an diesen Werten orientieren, fĂŒr alte SpielplĂ€tze mit Ă€lteren GerĂ€ten kann jedoch Bestandsschutz bestehen, d.h. sie mĂŒssen nicht unbedingt sofort auf den Stand der jeweiligen aktuellen Vorschriften gebrachten werden.
Falls Sie sich fĂŒr Ihren Spielplatz im Detail kundig machen wollen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer örtlichen TĂV-Stelle auf.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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