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 Betreff des Beitrags: Steinblöcke um die Rutsche, Unfall
BeitragVerfasst: 21.06.2008, 11:24 
Newbie
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Registriert: 21.06.2008, 11:17
Beiträge: 1
Bei uns im Innenhof wird ein Kinderspielplatz gebaut, nicht nur als Sandkastenumrandung, sondern auch direkt an der Rutsche wurden dabei große, grobbehauene, scharfkantige Steinblöcke verwendet. Rechts und links von der Rutsche sind diese als Stufen angeordnet worden. Auf unsere Anmerkung, dass das gefährlich sei, wurde abgewiegelt, das sei gang und gebe.
Nun hat sich ein kleines Kind bei einem Sturz von und auf diesen Steinen schlimm verletzt und musste in einer Notoperation beide abgebrochenen Vorderzähne entfernt kriegen. Die Rutsche samt Steinen ist nun abgesperrt.
Meine Frage: Ist das tatsächlich normgerecht, ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen. Gibt es also die Möglichkeit, den zuständigen Gartenarchitekten zu verklagen und auf sofortigem Umbau zu dringen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich aus diesem Gesetzestext nicht schlau werde...
Vielen Dank!


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 Betreff des Beitrags: Sicherheitsvorschriften für Rutschen
BeitragVerfasst: 21.06.2008, 23:22 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Folgende Sicherheitsvorschriften gelten für Rutschen:

Bei der Rutsche ist darauf zu achten, dass das Rutschblech so fest mit den Wangen verbunden ist, dass auch unter Last kein Spalt zwischen Wange und Rutschblech entsteht. Die Außenwände der Rutschen müssen eine Höhe von mindestens 15 cm haben. Der Rutschenausstieg muss getrennt von anderen Spielplatzbereichen, z.B. Sandkasten sein.
Das Ende der Rutsche darf nicht mehr als max. 35 cm hoch über dem Boden sein. Der Rutschenaufstieg muss mit einem Handlauf über die gesamte Länge bis zum Einsitz versehen sein. Der Rutschenanfang (Einsitzbereich) muss ausreichend gesichert sein, d.h. 50 cm hohe Seitenteile bei kombinierten Rutschen, 70 cm bei freistehenden Rutschen als Absturzsicherung.

Der Freiraum um die Rutsche herum (entsprechend der DIN EN 1176) muss betragen: Rutschenauslauf 2,0 m, seitlich der Rutschen 1,0 m, am Rutschenaufstieg 1,5 m.
Der Fallraum rund um die Rutsche muss 2/3 der Fallhöhe + 50 cm betragen.
Die Fallschutzauflage aus Sand, Feinkies od. Rindenmulch (DIN EN 1177)
wird bei einer Fallhöhe von mehr als 1,50 m mit mindestens 200 mm + 200 mm für den Wegspieleffekt vorgeschrieben.


Bei der Absturzsicherung ist gemäß DIN EN 1176 vorgeschrieben: bis 1m: keine Absturzsicherung vorgeschrieben; ab 1 – 2 m: Geländer als Absturzsicherung (Querbalken od. Handlauf); ab 2 m: Brüstung als Absturzsicherung)
Fangstellen (Stellen, die ein Hängen bleiben von Körper, Körperteilen
sowie Kleidungsstücken/Kordeln ermöglichen) sind zu vermeiden.
Kopfmaße (Zwischenräume/Öffnungen) müssen kleiner 100 mm oder größer 230 mm sein.
Halsmaße (Zwischenräume/Öffnungen) müssen kleiner als 45 mm sein.
Fingermaße (Zwischenräume/Öffnungen) müssen kleiner als 8 mm (Kettenglied) oder größer als 25 mm sein.

(Quelle: BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V.; Deutsches Grünes Kreuz)

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Lis Dammann
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