Die Zaunhöhe um einen Spielplatz sollte ca. 1 m betragen; im Ballspielbereich mind. 4 m. Die Zäune sollten nicht erkletterbar sein, also keine horizontalen Verstrebungen haben, die ein Klettern möglich machen. Am oberen Abschluss sollten keine spitzen Ecken und Kanten sein. Der Abstand zweier Bauteile muss eine Strangulierung verhindern (z.B. zwischen den Gitterstäben) und sollte 12 cm auf keinen Fall überschreiten.
Haben Sie horizontale Verstrebungen gibt es hier klare Aussagen. Der lichte Abstand zwischen horizontal verlegten Profilen darf nicht größer als 20 mm sein (Bayern 25mm). Begründung des Gesetzgebers: In einen solchen Spalt paßt kein Kinderfuß. Das Überklettern solcher Geländer/Zäune soll nämlich erschwert werden.
Möchte man nun eine Konstruktion mit waagerechten Stäben bauen lassen, kann man die 20 mm-Regelung umgehen, indem entweder von innen eine Platte o.ä. montiert wird, oder indem der Handlauf nach innen abgekröpft wird. Dabei soll ein Kind beim Hinaufklettern in die Rückenlage kommen, was ein Weiterklettern verhindert. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass der Spalt zwischen Unterkante Handlauf und Oberkante der Bekleidung nicht mehr als 12cm betragen darf (Kinderkopf).
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. gibt in einem Faltblatt "Merkblatt für Spielplatz - Betreiber" Hinweise auf Anforderungen für Spielplätze und worauf man unbedingt achten muss. Als Download erhältlich:
http://www.kindersicherheit.de/spielplatzbetreiber.pdf
http://www.kindersicherheit.de/Spielplatzcheck.pdf
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Nicola Quade
Elternforum
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