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 Betreff des Beitrags: Sicherheit am Pool
BeitragVerfasst: 05.07.2009, 09:38 
Der Nachbar unseres Kindergartens hat sich einen großen Schwimmteich angelegt. Nun möchte ich wissen, ob er rechtlich dazu verpflichtet ist, diesen zu umzĂ€unen. Oder ob der Kindergarten in der Pflicht ist. Es ist ein Zaun vorhanden, ca. 80 cm hoch und nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die Kinder könnten auch unter dem Zaun durchklettern, da dieser nicht dicht genug am Boden ist. Auf Anfrage vom Kindergarten fĂŒr einen neuen Zaun wurde dies von der zustĂ€ndigen Stelle nach Ortsbesichtigung abgelehnt. Ich habe einfach Angst, dass meinem Sohn etwas passieren kann, da meiner Meinung nach alles nicht genĂŒgend gesichert ist. Kann man den Besitzer nun verpflichten einen Zaun zu bauen oder ist dies Sache des Kindergartens? Freue mich auf Ihre Antwort.

LG Nadine


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 Betreff des Beitrags: Gefahr! Ungesicherter Teich neben dem Kindergarten
BeitragVerfasst: 05.07.2009, 23:23 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Der EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks hat eine Verkehrssicherungspflicht, d.h. er muss dafĂŒr Sorge tragen, dass keine Gefahren davon ausgehen. Dies kommt umso mehr zum Tragen, je stĂ€rker mit der Gegenwart von Kinder zu rechnen ist. Das trifft mit dem Kindergarten in der direkten Nachbarschaft natĂŒrlich zu. Es wird dann sogar von einer „gesteigerten Verkehrssicherungspflicht“ gesprochen, und es werden wirksame Maßnahmen gefordert, "um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schĂŒtzen“.

Auf der anderen Seite hat der Kindergarten eine Aufsichtspflicht, die bei kleineren Kindern noch weitgehend lĂŒckenlos sein muss.

Ein 80 cm hoher Zaun kann von Kindern leicht ĂŒberwunden werden. Wenn er zudem in keinem guten Zustand ist und LĂŒcken hat, durch die Kinder kriechen können, kann man hier nicht von einer zuverlĂ€ssigen Sicherung ausgehen.

In den Richtlinien fĂŒr KindergĂ€rten - http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf)- ist nachzulesen:

"2.11 Einfriedungen, ZugÀnge
– Zaunhöhe mindestens 1,0 m,
empfehlenswert 1,5 m"



Wir denken also, dass hier von beiden Seiten Maßnahmen zu einer verbesserten Sicherheit ergriffen werden sollten.

Setzen Sie sich doch mit der Gesetzlichen Unfallversicherung, ĂŒber die Kindergartenkinder versichert sind, in Verbindung und informieren Sie sich dort zu den Einzelheiten. Die LandesverbĂ€nde finden Sie unter
www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp

Sie können sich auch an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde wenden und dort nachfragen.

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Lis Dammann
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