Vorschriften dazu finden sich in der DIN 18034. Es wird eine Einfriedung gefordert, die den - geschĂŒtzten - Bereich des Spielplatzes deutlich von dem Ă€uĂeren trennt. Den Kindern soll bewuĂt werden, dass sie in einen (Gefahren)Bereich eintreten, der ihre volle Aufmerksamkeit verlangt.
Eine solche Einfriedung kann als Zaun (ohne Spitzen und Kanten) oder als dichte Hecke ausgestaltet sein. (Gut ist es, wenn die Höhe bei mindestens 1 m liegt, so wie es z. B. die Unfallkassen-Sicherheitsregeln fĂŒr den KindertagesstĂ€ttenbereich vorschreiben.)
In den Vorschriften wird von einem Ă€uĂeren StraĂenbereich ausgegegangen. Sie lassen sich aber sicher auch auf die von Ihnen beschriebene Situation einer angrenzenden Tiefgarageneinfahrt anwenden. Neben dem Autoverkehr droht ja hier eventuell auch noch eine Absturzgefahr?
Setzen Sie sich doch mit dem Betreiber des Spielplatz in Verbindung. Das Ordnungsamt kann natĂŒrlich auch Ansprechpartner sein.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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