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 Betreff des Beitrags: Spielplatz - Einfriedung - Zaun
BeitragVerfasst: 15.07.2009, 14:08 
Ich wĂŒrde gern wissen, in welchem Gesetzestextes (DIN/EN,Landesbauordnung, oder sonst) ist der BautrĂ€ger / Hersteller verpflichtet,einen Kinderspielplatz einzufrieden / einzuzaunen, besonders wenn dieser unmittelbar an der Straße und direkt neben der Tiefgarageneinfahrt liegt.

Meiner Meinung nach liegt hier eine Ordnungswidrigkeit! Aber vielleicht irre ich mich?

Verwunderlich: Es gibt strenge Bestimmungen der Umwelt zuliebe und keine fĂŒr unsere Kinder???

Mit Dank voraus fĂŒr Ihre fachkundige Antwort


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 Betreff des Beitrags: Spielplatz: Zaun zum Außenbereich
BeitragVerfasst: 15.07.2009, 14:10 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Vorschriften dazu finden sich in der DIN 18034. Es wird eine Einfriedung gefordert, die den - geschĂŒtzten - Bereich des Spielplatzes deutlich von dem Ă€ußeren trennt. Den Kindern soll bewußt werden, dass sie in einen (Gefahren)Bereich eintreten, der ihre volle Aufmerksamkeit verlangt.

Eine solche Einfriedung kann als Zaun (ohne Spitzen und Kanten) oder als dichte Hecke ausgestaltet sein. (Gut ist es, wenn die Höhe bei mindestens 1 m liegt, so wie es z. B. die Unfallkassen-Sicherheitsregeln fĂŒr den KindertagesstĂ€ttenbereich vorschreiben.)


In den Vorschriften wird von einem Ă€ußeren Straßenbereich ausgegegangen. Sie lassen sich aber sicher auch auf die von Ihnen beschriebene Situation einer angrenzenden Tiefgarageneinfahrt anwenden. Neben dem Autoverkehr droht ja hier eventuell auch noch eine Absturzgefahr?

Setzen Sie sich doch mit dem Betreiber des Spielplatz in Verbindung. Das Ordnungsamt kann natĂŒrlich auch Ansprechpartner sein.

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Lis Dammann
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