Eine gesetzliche Regelung haben wir dafür nicht finden können. Die Karnevalsvereine und Karnevalsumzüge unterliegen jedoch strengen, versicherungstechnischen Auflagen für die Sicherheit derer, die sich auf dem Wagen befinden und derer, die an der Straße stehen.
Dass Risiken bei Umzügen bestehen, zeigt z.B. auch die Vorschrift der vier "Wagenengel", die rund um die Gefährte für Sicherheit sorgen müssen.
Bei allen Fragen, die das Alter und die Fähigkeiten von Kindern betreffen, muss immer auch auf den Einzelfall geschaut werden: Auf welchem individuellen physischen und psychischen Entwicklungsstand befindet sich das Kind? Konkret: Wie groß ist das Kind? Wie koordiniert und sicher bewegt es sich? Wie zuverlässig wird es vereinbarte Regeln einhalten? Wie kann es mit neuen Situationen umgehen und wie souverän reagiert es darauf?
Wir raten aus Sicherheitsgründen von der Mitnahme kleinerer Kinder auf dem Karnevalswagen ab. Sie haben nicht die Standfestigkeit und sind ungesichert, wenn der Wagen anrollt und abbremst. Sie sind nicht gesichert gegen einen Sturz über die seitlichen Begrenzungen des Wagens und sie können im allgemeinen Trubel einfach übersehen und überrannt werden.
Unserer Meinung nach ist ein Kind je nach individueller Ausstattung von 10-12 Jahren in der Lage, sich auf dem Wagen gut zu bewegen und zu sichern. In jedem Fall sollte eine benannte Person für dieses Kind die Aufsichtspflicht tragen und garantieren, immer in seiner Nähe zu stehen. Sie muss für es mit voraus schauen und es gegenfalls schützen können. Das Kind sollte vorab erfahren, welche Situationen auf dem Wagen eintreten können, wie es darauf regieren kann und welche Absprachen unbedingt einzuhalten sind.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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