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 Betreff des Beitrags: Spielplatz - Wartung durch die Eltern?
BeitragVerfasst: 13.03.2011, 21:44 
Newbie
Newbie

Registriert: 13.03.2011, 21:35
BeitrÀge: 1
Hallo.
Die Eltern unserer Gemeinde sind gerade dabei, durch Eigeninitiative und Spenden einen kleinen Spielplatz zu errichten. Wie verhĂ€lt es sich mit der Wartung nach der TÜV-Abnahme? Können kleinere Inspektionen auch durch ein Elternteil erfolgen?
Wenn ja, welche Qualifikation benötigt man? Wie sieht es dann versicherungstechnisch aus?
Betreiber ist die Stadt, die Kosten sollen fĂŒr einen langen Erhalt jedoch möglichst gering gehalten werden.
Vielen Dank schon mal.


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 Betreff des Beitrags: Spielplatz - Wartung und Haftung
BeitragVerfasst: 14.03.2011, 13:06 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Da die Stadt der Betreiber ist, ist sie fĂŒr die Wartung zustĂ€ndig und trĂ€gt auch die Haftung im Falle eines Unfalls, wenn er von einem mangelhaften GerĂ€t oder Zustand des Spielplatzes ausgeht.

Betreiber von Spielanlagen sind verpflichtet, Spielanlagen regelmĂ€ĂŸig auf ihren ordnungsgemĂ€ĂŸen Zustand zu ĂŒberprĂŒfen. Es sind folgende PrĂŒfungen vorgeschrieben:

Sichtkontrolle:
Entsprechend der Beanspruchung der Spielanlage muss eine Kontrolle wöchentlich oder gar tĂ€glich durchgefĂŒhrt werden. Durch die Kontrolle sollen SchĂ€den durch Vandalismus oder auch Spritzen, Flaschen usw. entdeckt werden.

Funktionskontrolle:
Sie findet alle 1 bis 3 Monate statt. Sie umfasst die ÜberprĂŒfung der Funktion und der StabilitĂ€t der GerĂ€te.

JĂ€hrliche Kontrolle: Sie ist mindestens einmal jĂ€hrlich durch einen Sachkundigen durchzufĂŒhren. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Beurteilung des Zustandes der GerĂ€te, ihrer Fundamente und der GerĂ€teumgebung. Auch das Umfeld, die Anordnung der GerĂ€te untereinander und die Einfriedung werden in die Kontrolle einbezogen.

Informieren Sie sich zu Fragen der Sachkunde z.B. beim TÜV. Dort werden Kurzzeitkurse und LehrgĂ€nge angeboten. Nachzulesen unter

http://www.tuev-sued.de/akademie_de/new ... spielplatz

oder

http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/pr ... e.jsp?null


Wir hoffen, Sie haben auch das in Ihre Planungen einbezogen:

Bei der Errichtung eines Spielplatzes sind Anforderungen und Normen zu erfĂŒllen. Daher sollten Sie auch dann schon fachkundige Personen beteiligen. Bei einem Eigenbau sollte man sich auf einfache GerĂ€te beschrĂ€nken, wie z.B. Balancierbalken oder Sitzgelegenheiten. Aufgrund von UnfĂ€llen ist davor zu warnen, aufwendigere GerĂ€te, mit denen grĂ¶ĂŸere GefĂ€hrdungen verbunden sind, selbst zu bauen oder nach zu bauen. Dann gibt es tatsĂ€chlich Probleme mit der Abnahme und der Haftung.

_________________
FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de
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Lis Dammann
FORUM KINDERSICHERHEIT
forum@kindersicherheit.de


Zuletzt geÀndert von Lis Dammann, BAG am 14.03.2011, 13:30, insgesamt 1-mal geÀndert.

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 Betreff des Beitrags: Spileplatz - Wartung und Haftung
BeitragVerfasst: 14.03.2011, 13:06 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Da die Stadt der Betreiber ist, ist sie fĂŒr die Wartung zustĂ€ndig und trĂ€gt auch die Haftung im Falle eines Unfalls, wenn er von einem mangelhaften GerĂ€t oder Zustand des Spielplatzes ausgeht.

Betreiber von Spielanlagen sind verpflichtet, Spielanlagen regelmĂ€ĂŸig auf ihren ordnungsgemĂ€ĂŸen Zustand zu ĂŒberprĂŒfen. Es sind folgende PrĂŒfungen vorgeschrieben:

Sichtkontrolle:
Entsprechend der Beanspruchung der Spielanlage muss eine Kontrolle wöchentlich oder gar tĂ€glich durchgefĂŒhrt werden. Durch die Kontrolle sollen SchĂ€den durch Vandalismus oder auch Spritzen, Flaschen usw. entdeckt werden.

Funktionskontrolle:
Sie findet alle 1 bis 3 Monate statt. Sie umfasst die ÜberprĂŒfung der Funktion und der StabilitĂ€t der GerĂ€te.

JĂ€hrliche Kontrolle: Sie ist mindestens einmal jĂ€hrlich durch einen Sachkundigen durchzufĂŒhren. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Beurteilung des Zustandes der GerĂ€te, ihrer Fundamente und der GerĂ€teumgebung. Auch das Umfeld, die Anordnung der GerĂ€te untereinander und die Einfriedung werden in die Kontrolle einbezogen.

Informieren Sie sich zu Fragen der Sachkundigkeit z.B. beim TÜV. Dort werden Kurzzeitkurse und LehrgĂ€nge angeboten. Nachzulesen unter

http://www.tuev-sued.de/akademie_de/new ... spielplatz

oder

http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/pr ... e.jsp?null


Wir hoffen, Sie haben auch das in Ihre Planungen einbezogen:

Bei der Errichtung eines Spielplatzes sind Anforderungen und Normen zu erfĂŒllen. Daher sollten Sie auch dann schon fachkundige Personen beteiligen. Bei einem Eigenbau sollte man sich auf einfache GerĂ€te beschrĂ€nken, wie z.B. Balancierbalken oder Sitzgelegenheiten. Aufgrund von UnfĂ€llen ist davor zu warnen, aufwendigere GerĂ€te, mit denen grĂ¶ĂŸere GefĂ€hrdungen verbunden sind, selbst zu bauen oder nach zu bauen. Dann gibt es tatsĂ€chlich Probleme mit der Abnahme und der Haftung.

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