Da die Stadt der Betreiber ist, ist sie fĂŒr die Wartung zustĂ€ndig und trĂ€gt auch die Haftung im Falle eines Unfalls, wenn er von einem mangelhaften GerĂ€t oder Zustand des Spielplatzes ausgeht.
Betreiber von Spielanlagen sind verpflichtet, Spielanlagen regelmĂ€Ăig auf ihren ordnungsgemĂ€Ăen Zustand zu ĂŒberprĂŒfen. Es sind folgende PrĂŒfungen vorgeschrieben:
Sichtkontrolle:
Entsprechend der Beanspruchung der Spielanlage muss eine Kontrolle wöchentlich oder gar tĂ€glich durchgefĂŒhrt werden. Durch die Kontrolle sollen SchĂ€den durch Vandalismus oder auch Spritzen, Flaschen usw. entdeckt werden.
Funktionskontrolle:
Sie findet alle 1 bis 3 Monate statt. Sie umfasst die ĂberprĂŒfung der Funktion und der StabilitĂ€t der GerĂ€te.
JÀhrliche Kontrolle: Sie ist mindestens einmal jÀhrlich
durch einen Sachkundigen durchzufĂŒhren. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Beurteilung des Zustandes der GerĂ€te, ihrer Fundamente und der GerĂ€teumgebung. Auch das Umfeld, die Anordnung der GerĂ€te untereinander und die Einfriedung werden in die Kontrolle einbezogen.
Informieren Sie sich zu Fragen der
Sachkundigkeit z.B. beim TĂV. Dort werden Kurzzeitkurse und LehrgĂ€nge angeboten. Nachzulesen unter
http://www.tuev-sued.de/akademie_de/new ... spielplatz
oder
http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/pr ... e.jsp?null
Wir hoffen, Sie haben auch das in Ihre Planungen einbezogen:
Bei der Errichtung eines Spielplatzes sind Anforderungen und Normen zu erfĂŒllen. Daher sollten Sie auch dann schon fachkundige Personen beteiligen. Bei einem Eigenbau sollte man sich auf einfache GerĂ€te beschrĂ€nken, wie z.B. Balancierbalken oder Sitzgelegenheiten. Aufgrund von UnfĂ€llen ist davor zu warnen, aufwendigere GerĂ€te, mit denen gröĂere GefĂ€hrdungen verbunden sind, selbst zu bauen oder nach zu bauen. Dann gibt es tatsĂ€chlich Probleme mit der Abnahme und der Haftung.