Auf Gleisen lauert Gefahr Kinder sehen Bahnanlagen als AbenteuerspielplÀtze - Vorfall in Mössingen
Ein LokfĂŒhrer konnte Anfang Juli gerade noch rechtzeitig bremsen, als sich ein MĂ€dchen in Mössingen auf dem Bahngleis aufhielt. Vor allem in den Ferien hĂ€ufen sich solche lebensgefĂ€hrlichen VorfĂ€lle.
Mit Beginn der Ferien steigt meist auch die Anzahl der gefÀhrlichen Eingriffe in den Bahnverkehr. Kinder und Jugendliche sehen die Bahnanlagen als Abenteuerspielplatz und bringen beim Betreten nicht nur sich, sondern auch andere in Lebensgefahr. Gerade in den Ferien und bei schönem Wetter wird die Bundespolizei vermehrt verstÀndigt, weil sich Kinder oder Jugendliche an oder auf Bahngleisen und -anlagen aufhalten.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu UnfĂ€llen, bei denen Kinder, beziehungsweise Jugendliche schwer oder gar tödlich verletzt wurden. So im vergangenen Mai bei Memmingen, als zwei 14- und 16-jĂ€hrige MĂ€dchen von einem Zug erfasst und getötet wurden. Anfang Juli konnte ein LokfĂŒhrer gerade noch rechtzeitig notbremsen, als sich ein MĂ€dchen in Mössingen auf dem Gleis aufhielt. In Amstetten im Alb-Donau-Kreis rettete am 17. Juli ein LokfĂŒhrer ein Kleinkind vom Gegengleis vor einem herannahenden Zug.
Im Jahr 2008 verloren auf diese Weise in Deutschland 40 Kinder und Jugendliche ihr Leben.
Selbst bei dem beliebten "Steine auflegen" kam es schon zu UnfĂ€llen. Zwei 13-jĂ€hrige Jungen brachten im Juni 2007 einen Zug zum Entgleisen, als sie zuvor Schottersteine auf die Bahnschienen gelegt hatten. GlĂŒcklicherweise gab es hier keinen Personenschaden.
Die Bundespolizei appelliert an die Eltern, mit ihren Kindern ĂŒber die Gefahren des Eisenbahnbetriebes zu sprechen. Wer sich im Gleisbereich aufhĂ€lt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit oder unter UmstĂ€nden sogar eine Straftat, sondern begibt sich in höchste Lebensgefahr. Im Gegensatz zum StraĂenverkehr können LokfĂŒhrer mit ihren ZĂŒgen nicht ausweichen. Ihnen bleibt nur die Notbremsung. Nach Einleitung einer Notbremsung kann ein Zug erst nach mehreren hundert Metern zum Halten gebracht werden.
UnabhÀngig von zivilrechtlichen Forderungen der betroffenen Bahnunternehmen durch entstandene ZugverspÀtungen können Einwirkungen auf den Bahnverkehr auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Info
Wenn Kinder oder Jugendliche eine Bahnanlage als Spielplatz missbrauchen, bittet die Bundespolizei um unverzĂŒgllches Eingreifen und um VerstĂ€ndigung ĂŒber die kostenfreie Hotline 0800/6888000 oder die 110-Polizei-Notrufnummer.
Quelle:
www.swp.de