Unfälle im Zusammenhang mit Hüpfburgen passieren vor allem dann, wenn Kinder beim Springen und Toben zusammen stoßen, wenn sie sich im Eingangsbereich aufhalten und dabei hinaus geschleudert werden oder wenn sie an den Außenwänden klettern.
Für die Sicherheit auf der Hüpfburg hat der Betreiber bzw. der Anmieter zu achten. Die wichtigste Maßnahme ist die
ständige Aufsicht durch eine erwachsene Person.
Sie hat dafür zu sorgen, dass nur Kinder bis zu einem gewissen Alter, z. B. 11-12 Jahren, zugelassen werden und die Gruppenzahl begrenzt ist. Sicherer ist es übrigens, wenn altersgleiche Kinder zusammen sind und nicht 12-jährige mit 4-jährigen gemischt sind.
Selbstverständlich dürfen keine Gegenstände mit genommen werden. Essen und Trinken ist auch verboten. Es wird auch empfohlen, Brillen abzusetzen.
Es gibt weiterhin genaue Vorschriften für den Aufbau und den Betrieb der Hüpfburg. So darf die Burg bei starkem Wind und Regen nicht installiert bzw. nicht benutzt werden. Die Taue und das Gebläse müssen immer wieder auf zuverlässige Funktion überprüft werden. Beim Auf- und Abbau dürfen Kinder sich nicht in der Nähe aufhalten.
Versichern Sie sich, dass alle Vorkehrungen bei Ihrem Stadtfest getroffen sind und besprechen Sie auch mit Ihrem Kind die Verhaltensregeln.
Lesen Sie zu diesem Thema auch eine Pressemitteilung der BAG unter
http://www.kindersicherheit.de/html/archiv05_17.html