Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 12:24


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Sturz von einem hohen Spielplatzgerät
BeitragVerfasst: 12.11.2011, 21:07 
Auf unserem Spielplatz ist ein sehr hohes Klettergerät,bestimmt weit über 2 Meter. Wir fragen uns, wie hoch so ein Gerät eigentlich sein darf. Wenn ein Kind von oben stürzt, gibt das bestimmt schlimme Verletzungen. Kennen Sie die Vorschriften dazu. Wir konnten dazu nichts finden.

sHerzliche Grüße von Familie Wegener


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Sturz von einem hohen Spielplatzgerät
BeitragVerfasst: 13.11.2011, 16:59 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
In der Spielplatznorm (DIN EN 1176) gibt es eine Vorschrift, wonach 3 m Fallhöhe nicht überschritten werden dürfen. Kleinstkinder bis zu 3 Jahren sollten dort natürlich keinen Zugang haben!

Ab 2 m Höhe sind Brüstungen von mind. 70 cm und natürlich eine stark falldämpfende Bodenauflage vorzusehen.

_________________
FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de
BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher
TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher

Lis Dammann
FORUM KINDERSICHERHEIT
forum@kindersicherheit.de


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Sturz von einem hohen Spielplatzgerät
BeitragVerfasst: 28.11.2011, 12:39 
Newbie
Newbie

Registriert: 28.11.2011, 12:34
Beiträge: 2
Die DIN-Reihe 1176 legt die max. Fallhöhe fest. Wenn es sich bei der obersten Geräteebene um einen Podestboden handelt, gilt der Podestboden als Fallhöhe, nicht die Brüstungshöhe. Das ist nicht unbedingt einsichtig, aber in der Norm so vorgesehen. Wichtig ist ein Fallschutzboden gemäß DIN EN 1176 und eine jährliche Jahreshauptinspektion durch einen ausgebildeten Spielplatzprüfer.

Für kleine Kinder kann man die selbstständige Benutzung des Gerätes erschweren, indem die unterste Sprosse oder Podestboden mehr als 40 cm höher liegt als der Untergrund. Das Gerät gilt dann als nicht leicht zugänglich.


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste


Sie dürfen neue Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Theme created StylerBB.net
Deutsche Ãœbersetzung durch phpBB.de
SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Christian-Lassen-Str. 11a, 53117 Bonn, info@kindersicherheit.de