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Registriert: 10.01.2005, 13:53 Beiträge: 4465
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Da immer mehr "Spaßbäder" entstehen und mehr Spielgeräte im Wasserbereich aufgestellt werden, wurden in Österreich neue Regelungen dafür erarbeitet und in der ÖNORM S 4720 formuliert. Zu den wichtigsten Aspekten der ÖNORM S 4720 zählen etwa die Rutschfestigkeit der Oberflächen, die verwendeten Werkstoffe, stoßdämpfende Böden oder erforderliche Mindesttiefe des Wassers. Thema dabei ist natürlich auch das "Ins-Wasser-Springen". Wenn dies vorgesehen oder vorhersehbar ist, dann ist nach einer Risikoanalyse mitunter notwendig, eine entsprechende Aufsicht sicherzustellen. Auf Risikoanalysen legt die Norm insgesamt großen Wert, vor allem im Hinblick darauf, dass sich Spielgeräte im Wasser "weiterentwickeln". Durch neue Kombinationen oder neue Attraktionen können sich neue Anforderungen ergeben. "Diese möglichen Entwicklungen soll die Norm ja nicht behindern", wie Schermann betont.
Was die Norm aber ganz klar festlegt, ist u. a., dass Materialien, die mit dem Beckenwasser in Berührung kommen, die Wasserqualität nicht negativ beeinflussen dürfen. Außerdem müssen sie korrosionsbeständig sein und dürfen auf keinen Fall die Entwicklung von Mikroorganismen oder Phytoplankton zulassen. Womit Holz, textile Beläge, Kunstrasen oder Kunststoffmatten in Becken mit einer Wasseraufbereitungsanlage definitiv nicht zugelassen sind. Zu verhindern gilt es außerdem, dass Kinder unter die Geräte schwimmen oder versuchen darunter durchzutauchen. Ausreichende Freiräume und richtig ausgeführte Aufprallflächen sind ebenso Themen wie zusätzliche spezifische Anforderungen an einzelne Geräte.Quelle: http://www.wallstreet-online.de
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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