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Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
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Softairwaffen bis zu einer Geschossenergie von 0,5 Joule gelten als Spielzeug und sind bei Jugendlichen sehr beliebt. Da sie einer echten Waffe Ă€hnlich sehen, mĂŒssen sie geschĂŒtzt transportiert werden. Zudem dĂŒrfen sie nur in gesicherten RĂ€umen benutzt werden. Eine Softairwaffe mĂŒsse immer in einem undurchsichtigen und verschlieĂbaren BehĂ€lter wie etwa einem Koffer transportiert werden. Auch dies sei vielen Eltern nicht bewusst, wenn sie dem Kind das Spielzeug kauften, so Falkenhagen (Dierk Falkenhagen vom DuderstĂ€dter Polizeikommissariat). Sollten Polizeibeamte ein Kind oder einen Jugendlichen mit einer Softairwaffe antreffen, wĂŒrde diese von der Polizei einbehalten.
Ebensowenig sei bekannt, dass das Benutzen nur abgeschirmten, abgeschlossenen und schallgeschĂŒtzten RĂ€umen stattfinden dĂŒrfe. AuĂerdem mĂŒsse im Vorfeld geklĂ€rt werden, wer im Falle eines Unfalles haftet. âDas wĂŒrde ich schriftlich festhaltenâ, empfiehlt Falkenhagen Eltern, die ihren Kindern und deren Freunden das SchieĂen beispielsweise in einer entsprechend ausgestatteten Scheune erlauben wollen.Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de - 09.04.2014
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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