In den Anforderungen an Spielplatzanlagen wird hinsichtlich der Einfriedung auch speziell auf Giftpflanzen hingewiesen.
Es heißt, dass keine giftigen Pflanzen, Bäume oder Sträucher im Bereich der Spielanlage vorhanden sein dürfen. Ausdrücklich verboten sind folgende, als sehr giftig eingestufte Pflanzen:
Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
Seidelbast (Daphne mezereum)
Stechpalme (Ilex aquifolium)
Goldregen (Laburnum anagyroides)
Weiterhin sind Kleinkindbereiche frei von dornigen oder stacheligen Gewächsen zu halten.
Pflanzen auf Spielplätzen sollten leicht und artgerecht zu pflegen sein, damit das Spritzen giftiger Pflanzenschutzmittel gar nicht erst erforderlich wird.
Offensichtliche Gefahrenquellen auf Spielplätzen unterliegen mitunter der Verantwortung von Eltern, Erzieher, Hausmeister, etc. Wenn Sie sich bei der gefundenen Pflanzenart nicht sicher sind, gehen Sie einfach in die nächste Gärtnerei oder Pflanzenhandel, dort wird Ihnen sicherlich sehr gerne weitergeholfen. Bestätigt sich Ihr Verdacht, sollten Sie so schnell wie möglich den Spielplatzbetreiber informieren. Dieser muss die Pflanze entfernen, bzw. umpflanzen.
Weitere Informationen über Giftpflanzen:
http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/ ... I_8018.pdf
www.giftpflanzen.com
_________________
Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
Heilsbachstraße 13
53123 Bonn
Tel. 0228/688 34-30
Fax 0228/688 34-88
elternservice@kindersicherheit.de
www.kindersicherheit.de