Dazu unser Hinweis auf die Regelungen in Deutschland: Der Bundesfachverbandes öffentlicher BÀder sieht in seinen Richtlinien ein Einstiegsalter von 7 Jahren vor. Allerdings sollte man das immer beim jeweiligen Bad abfragen; es kann lokale Vorschriften geben. Im Zweifel kann auch eine Kopie des Kinderausweises verlangt werden.
NatĂŒrlich mĂŒssen Eltern nach Entwicklungsstand, örtlichen Gegebenheiten und natĂŒrlich auch der Schwimmsicherheit ihres Kindes entscheiden. Von ihrer elterlichen Aufsichtspflicht, z.B. der AufklĂ€rung ĂŒber die Gefahren im Schwimmbad, sind sie nicht enthoben.
vgl. unsere ForumsbeitrÀge unter
viewtopic.php?f=44&t=4838&p=7683&hilit=freibad&sid=ca0b72284a4b065981ea868d004537a4#p7683