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Schwimmbadbesuch
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Autor:  ChrisP [ 22.10.2005, 14:39 ]
Betreff des Beitrags:  Schwimmbadbesuch

Wir sind eine private Kinderspielgruppe mit Kindern im Alter von 5-8 Jahren. Die verschiedenen Eltern teilen sich die Aufsicht und die Durchführung der Spielstunden (2h/Woche), so dass immer auch Kinder ohne ihre Eltern am Programm teilnehmen. Ich würde gerne mit den Kindern ins Schwimmbad gehen. Kann ich mich da auf die Badeaufsicht vor Ort verlassen? Oder benötige ich eine Rettungsausbildung?

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 31.10.2005, 11:42 ]
Betreff des Beitrags: 

Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren dürfen nach den Richtlinien des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder nicht ohne Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, in ein Schwimmbad.

In Ihrem speziellen Fall und in Ihrer Funktionen als "Gruppenleiterin" sollten Sie sich mit dem verantwortlichen Bademeister besprechen und fragen, ob er die geforderte Aufsicht gewährleisten kann. Stimmt er zu, brauchen Sie selbst keine Befähigung zur Rettung. Bei Ihnen bleibt dann nur die allgemeine Aufsichtspflicht. Lehnt der Bademeister die Aufsicht ab, sind Sie selbst verpflichtet und müssen dann eine Befähigung zur Rettung haben. Konkret ist das der "Deutsche Rettungsschwimmpass Bronze« bzw. der "Deutsche Schwimmpass Bronze".

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