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 Betreff des Beitrags: Vereinsspielplatz
BeitragVerfasst: 15.08.2006, 23:49 
Newbie
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Registriert: 15.08.2006, 23:42
BeitrÀge: 1
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserem VereinsgrundstĂŒck befindetn sich ein Spielplatz, der jedoch offen zugĂ€nglich ist. Nun ist dort ein Trampolin aufgestellt worden (mit Seitensicherungen), das zu einigen Diskussionen fĂŒhrt:
Laut Aufsteller soll das GerÀt sicher sein, wenn man es entsprechend der ausgehÀngten Regeln benutzt.
Nun ist es aber so, dass viele Kinder im Verein mit ihren rund 10-13 Jahren alleine auf dem Spielplatz spielen (zumindest zeitweilig) und es somit nicht immer sicher gestellt ist, dass sie das SpielgerÀt den Anweisungen entsprechend benutzen (z.B. darf man nur alleine darauf springen). Was passiert, wenn etwas passiert? Und wie sicher ist das SpielgerÀt tatsÀchlich? Wer haftet, wenn etwas passiert? Der Verein? die Eltern eines eventuell ebenfalls beteiligten Kindes? Die Eltern des Kindes, das verletzt wurde?
Es wÀre schön, wenn Sie mir hierzu Auskunft geben könnten bzw. mir sagen könnten, an wen ich mich mit meinen Fragen wenden kann.
Herzlichen Dank!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 16.08.2006, 18:05 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Bei solchen GerĂ€ten ist es zunĂ€chst einmal der Betreiber, der im Falle eines Unfalls haftet. Derjenige, der ein solches GerĂ€t anschafft oder mietet und dann auf seinem GelĂ€nde aufstellt, muss fĂŒr sichere Nutzungsbedingungen sorgen. Ob andere Beteiligte zur Haftung herangezogen werden, kommt auf den Unfallhergang an.

Ob das GerĂ€t selbst sicher ist, darĂŒber kann Ihnen die Kennzeichnung Auskunft geben. GS- und EC-Zeichen geben an, dass das GerĂ€t geprĂŒft ist und den Regeln des europĂ€ischen Marktes entspricht. GewĂ€hrleistet ist damit natĂŒrlich nicht, dass das GerĂ€t nach lĂ€ngerem Gebrauch noch in ordnungsmĂ€ĂŸem Zustand ist. Hier können nur regelmĂ€ĂŸige Kontrollen durch einen SachverstĂ€ndigen (z.B. TÜV oder sonstige Sicherheitsexperten) helfen.

Ein Problem bleibt die Aufsicht bei der GerĂ€tenutzung. Um Sicherheit zu haben, sollte eine erwachsene Aufsichtsperson dabei sein, wenn das Trampolin benutzt wird. Trampolinspringen macht Spaß; es erfordert aber auch eine gute Konzentration, Koordination und eine Kenntnis ĂŒber die Federungs- und SchleuderkrĂ€fte. Wie Sie selbst sagen, halten die Kinder die Regeln vielleicht nicht immer ein. Ein unkontrollierter oder zu hoher Sprung kann ebenso gefĂ€hrlich werden, wie eine Doppelnutzung, bei der eines der Kinder heraus geschleudert wird.

Wir raten also zur Vorsicht und empfehlen dringend, das Problem in Ihrem Verein zur Sprache zu bringen.

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Lis Dammann
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