Bei solchen GerĂ€ten ist es zunĂ€chst einmal der Betreiber, der im Falle eines Unfalls haftet. Derjenige, der ein solches GerĂ€t anschafft oder mietet und dann auf seinem GelĂ€nde aufstellt, muss fĂŒr sichere Nutzungsbedingungen sorgen. Ob andere Beteiligte zur Haftung herangezogen werden, kommt auf den Unfallhergang an.
Ob das GerĂ€t selbst sicher ist, darĂŒber kann Ihnen die Kennzeichnung Auskunft geben. GS- und EC-Zeichen geben an, dass das GerĂ€t geprĂŒft ist und den Regeln des europĂ€ischen Marktes entspricht. GewĂ€hrleistet ist damit natĂŒrlich nicht, dass das GerĂ€t nach lĂ€ngerem Gebrauch noch in ordnungsmĂ€Ăem Zustand ist. Hier können nur regelmĂ€Ăige Kontrollen durch einen SachverstĂ€ndigen (z.B. TĂV oder sonstige Sicherheitsexperten) helfen.
Ein Problem bleibt die Aufsicht bei der GerĂ€tenutzung. Um Sicherheit zu haben, sollte eine erwachsene Aufsichtsperson dabei sein, wenn das Trampolin benutzt wird. Trampolinspringen macht SpaĂ; es erfordert aber auch eine gute Konzentration, Koordination und eine Kenntnis ĂŒber die Federungs- und SchleuderkrĂ€fte. Wie Sie selbst sagen, halten die Kinder die Regeln vielleicht nicht immer ein. Ein unkontrollierter oder zu hoher Sprung kann ebenso gefĂ€hrlich werden, wie eine Doppelnutzung, bei der eines der Kinder heraus geschleudert wird.
Wir raten also zur Vorsicht und empfehlen dringend, das Problem in Ihrem Verein zur Sprache zu bringen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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