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Registriert: 10.01.2005, 13:53 Beiträge: 4465
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Kinder im Schwimmbad - Kinder an offenen Gewässern
Nur konsequente Aufsicht hilft, Unfälle zu vermeiden.
Wieder ist ein dreijähriges Kind in einem Hallenbad zu Tode gekommen. Fehlende Aufsicht der begleitenden Erwachsenen wird als Grund gesehen, dass ein so kleines Kind in ein Schwimmerbecken gelangen konnte. Offensichtlich unterschätzen Eltern die Gefahren des Wasser, sei es in der Badewanne, in Gartenteichen und Hotelpools, im Schwimmbad oder am See oder Meer. Gegen die Gefahren im Wasser helfen nur Vorbeugung und Aufmerksamkeit. Kleinere Kinder sollten nie unbeaufsichtigt im Planschbecken oder am Pool und noch nicht einmal in der Badewanne planschen. Auch an Badeseen, am Strand oder im Freibad darf das Kind nicht aus den Augen gelassen werden. Ist man mit mehreren Erwachsenen dort, sollte man absprechen, wer wann für die Aufsicht zuständig ist. „Die Hauptursache für tödliche Unfälle von Kindern im Wasser ist die Verletzung der Aufsichtspflicht. Ein Kind, das nicht schwimmen kann, darf auf keinen Fall alleine ohne Hilfsmittel ins Wasser“, sagt Markus Ostermeier, Vertreter der Wasserwacht beim Deutschen Roten Kreuz. „Entweder das Kind kann schwimmen – das ist offiziell der Fall, wenn man das Seepferdchen-Abzeichen erworben hat –, oder es hat allein im Wasser nichts zu suchen.“Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de 09.05.2016
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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