Private SpielplĂ€tze und SpielgerĂ€te sind ausschlieĂlich jene, die tatsĂ€chlich rein privat, also von den eigenen Kindern genutzt werden. Hier gilt die schwĂ€chere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten GerĂ€te sind labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund nicht fĂŒr SpielplĂ€tze von KindergĂ€rten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.
Es gibt private SpielplĂ€tze, welche öffentlich zugĂ€nglich sind. Schon wenn die GerĂ€te fĂŒr Nachbarskinder zu erreichen sind, ist der Spielplatz nicht mehr als privat zu definieren. Hier sind die Vorgaben (Normen DIN EN 1176 und 1177) wie bei öffentlichen SpielplĂ€tzen zu beachten.
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