Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Ihr Spielplatzu wird eingerichtet. Denn dazu gibt es klare rechtliche Vorgaben:
Die Landesbauordnungen aller deutschen BundeslÀnder schreiben SpielplÀtze vor, wenn WohngebÀude errichtet werden, die mehr als drei Wohneinheiten haben.
Das Baugesetzbuch, das bundesweit gilt, verlangt bei BaumaĂnahmen RĂ€ume fĂŒr Sport, Freizeit und Erholung zu berĂŒcksichtigen.
Der "LÀrm" von SpielplÀtzen ist nach zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen durchaus zumutbar. Es werden mitunter zeitliche BeschrÀnkungen - nicht wÀhrend der Mittagsruhe, nicht in den Abendstunden - vorgegeben.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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