Die StraĂenverkehrsordnung sieht es so vor:
Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dĂŒrfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, fĂŒr die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn RĂŒckhalteeinrichtungen fĂŒr Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und fĂŒr das Kind geeignet sind.
(§ 21 StVO)
Ihre Tochter liegt mit 14 Jahren also weit ĂŒber der Altersgrenze. Wichtiger ist aber die KörpergröĂe, denn Gurttechnik und besonders der Gurtverlauf sind auf eine GröĂe ab 150 cm zugeschnitten. Hier fehlt Ihrer Tochter noch 1 cm. Ganz exakt genommen, muss sie also noch warten.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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