Kinder dürfen nur auf Fahrrädern im Kinderanhänger befördert werden. Es ist demnach mit den schwächeren Pedelecs (25 km) erlaubt. Pedelecs der S-Klasse- und E-Bikes gelten als Krafträder. Sie dürfen zwar Anhänger mit Lasten transportieren, nicht aber mit Kindern.
Dazu § 21 Abs.3 StVO (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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