Man darf auch schon Neugeborene mitnehmen. Ab dem 7. Geburtstag ist dann Schluss.
Wie lange es ein Kind im Sitz aushÀlt, ist schwer zu sagen. Die Sitze sollten es aber ermöglichen, dass das Kind schlÀft.
PS: Die StraĂenverkehrsordnung sagt dazu:
Zitat:
Auf FahrrĂ€dern dĂŒrfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn fĂŒr die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafĂŒr gesorgt ist, dass die FĂŒĂe der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter FahrrĂ€dern dĂŒrfen in AnhĂ€ngern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht fĂŒr die Beförderung eines behinderten Kindes.