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Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
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Kinder auf FahrrĂ€dern sind im StraĂenverkehr gefĂ€hrdet. Daher sollen sie bis 8, maximal 10 Jahren auf dem BĂŒrgersteig fahren. Mittunter erscheint es auch weniger riskant, dass sie entgegen dem Verkehrsfluss auf Rad- oder Gehweg fahren, anstelle eine verkehrsreiche StraĂe queren zu mĂŒssen. Das allerdings bringt die Gefahr mit sich, dass ein Autofahrer, der aus einer kleinen Gasse oder Einfahrt kommt, das Kind erst zu spĂ€t sieht, weil er nicht damit rechnet, dass jemand von dieser Seite kommt. Es bleibt indes eine Gratwanderung. Kinder bis acht Jahre mĂŒssen auf dem Gehweg fahren, bis zehn Jahre dĂŒrfen sie es noch. Man muss also als Autofahrer damit rechnen, dass diese Kinder unterwegs sind.
Auch Eltern sind gefordert: Das Rad des Kindes sollte auf FunktionstĂŒchtigkeit geprĂŒft werden. Wer sein Kind zur Schule bringt, es dabei eilig hat, zu schnell oder unkonzentriert unterwegs ist und vielleicht noch im Halteverbot vor der Schule steht, sollt sein Verhalten ĂŒberdenken - ebenso Fahrer, die auf BĂŒrgersteigen und Radwegen parken, andere dadurch behindern oder ihnen die Sicht nehmen.Quelle: http://www.rp-online.de - 26.09.2014
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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