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Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 02.10.2014, 13:43 ]
Betreff des Beitrags:  Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich

Zu den besonderen Regelungen in verkehrsberuhigten Bereichen klärt der TÜV Rheinland auf: Gekennzeichnet ist eine solche Straße durch ein spezielles Verkehrszeichen, das zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert. Autofahrer sollten damit rechnen, dass Kinder hier frei spielen können, - und deshalb immer in Bremsbereitschaft sein.

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Quelle: http://www.tuv.com

„Alle, die hier fahren – also auch Radfahrer –, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das sind rund 4 bis 6 km/h“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Autofahrer lassen ihren Wagen am besten im ersten Gang mit Standgas rollen. Bewegt sich die Tachonadel, ist bereits Tempo 10 erreicht.“
Parken nur auf markierten Flächen erlaubt

Quelle: http://www.tuv.com - 02.10.2014

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