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Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich http://www.elternforum-kindersicherheit.de/viewtopic.php?f=47&t=5851 |
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Autor: | Lis Dammann, BAG [ 02.10.2014, 13:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich |
Zu den besonderen Regelungen in verkehrsberuhigten Bereichen klärt der TÜV Rheinland auf: Gekennzeichnet ist eine solche Straße durch ein spezielles Verkehrszeichen, das zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert. Autofahrer sollten damit rechnen, dass Kinder hier frei spielen können, - und deshalb immer in Bremsbereitschaft sein. Quelle: http://www.tuv.com „Alle, die hier fahren – also auch Radfahrer –, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das sind rund 4 bis 6 km/h“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Autofahrer lassen ihren Wagen am besten im ersten Gang mit Standgas rollen. Bewegt sich die Tachonadel, ist bereits Tempo 10 erreicht.“ Parken nur auf markierten Flächen erlaubt Quelle: http://www.tuv.com - 02.10.2014 |
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