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Skateboards, Longboards und Waveboards gehören auf geeignete Freizeitplätze, mahnt der TÜV Rheinland. Im Straßenverkehr, auch auf Bürgersteigen, gibt es immer wieder unvorhergesehene Ereignisse, die ein Ausweichen unmöglich machen und schnell zu Unfällen führen können. Den Weg zur Schule sollte Kinder und Jugendlichen nicht damit antreten! Quelle: NicoleCelik - pixelio.deBesonders bei Jugendlichen sind neben Skateboards inzwischen auch die einachsigen Waveboards und die größeren Longboards beliebt. „In der Regel gilt: Skater haben wie Roller- und Rollschuhfahrer auf Straßen und Radwegen nichts verloren. Denn die Boards sind lediglich Freizeitgeräte und keine offiziellen Fortbewegungsmittel. Skater dürfen lediglich auf Gehwegen fahren, wenn sie auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen“, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.Quelle: http://www.tuv.com - 18.09.2015
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