§ 35a Abs.9 StVO schreibt einen speziellen Sitz fĂŒr Kinder unter 7 Jahren vor. TatsĂ€chlich gibt es im Handel einen Sitz, auf dem man Kinder ab 2 1/2 Jahren mitnehmen kann. Bedenken bei dieser Altersklasse haben Mediziner aus anderem Grund: gegen das Tragen eines Motorradhelms, weil die Nackenmuskeln als noch zu schwach angesehen werden. Deshalb keine lĂ€ngeren Fahrten mit Kleinkindern machen.
Bei Kindern Altersgrenzen anzugeben, ist immer schwierig. In jedem Fall sollten Sie auf die ganz individuelle physische und psychische Entwicklung Ihres Kindes im Auge zu haben und danach ĂŒber eine Mitnahme zu entscheiden.
Kinder sollten ĂŒbrigens nicht mit Alltags-, vor allem nicht mit Kunststoffkleidung mitfahren. Bei einem Sturz mit nachfolgendem Rutschen entsteht Reibungshitze und der Stoff brennt sich in die Haut ein.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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