drunsinella hat geschrieben:
Hallo,
gibt es eine (gesetzliche?) Regelung zu Giftpflanzen auf dem Außenspielgelände von Kindergärten? Im aktuellen Fall geht es um Maiglöckchen, die offenbar wuchern. Jedenfalls war der Erzieherin nicht bekannt, daß an der Stelle Maiglöckchen wachsen. Nun dürfen die Kinder dort nicht mehr spielen - meines Erachtens nach die falsche Maßnahme...
LG
drunsinella
Hallo drunsinella,
ich habe hier:
http://www.landwirtschaftskammer.de/verbraucher/service/pflanzenkindergarten.pdf
folgende Info gefunden:
Fachleute sind sich einig, dass bei der Bepflanzung von Kindergärten und Kinderspielplätzen auf die Anpflanzung „giftiger“ Pflanzen verzichtet werden sollte. Dies betrifft insbesondere die
Pflanzengattungen und Arten, die in den Tabellen mit **) oder ***) gekennzeichnet sind.
Hierunter fallen u.a. Goldregen, Eibe, Seidelbast, Stechpalme, Pfaffenhütchen sowie Aronstab, Eisenhut, Herbstzeitlose, Maiglöckchen und Fingerhut. Bei allen Wolfsmilchgewächsen ist der Milchsaft schwach giftig bis giftig und kann zu Hautreizungen führen.
Bei der UVV:
http://www.rguvv.sichere-kita.info/rechtsvorschriften/pdf/guv-si_8014.pdf
gibt es keine konkreten Hinweise.
Gruss,
Uwe